Für jedes Objekt, dass an der Gemeindewasserleitung angeschlossen ist, wird der Wasserverbrauch mittels Wasserzähler gemessen.
Bei Objekten, in denen der Einbau eines Wasserzählers aus technischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt eine Pauschalierung:
Für Bauwasser werden pro 45 m³ Baumasse 1 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr verrechnet.
Die Mindestvorschreibung für den Wasserverbrauch beträgt 40 Kubikmeter pro Objekt bzw. Grundstück und Jahr.