Wasserbenützungsgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,13 € pro m³, gültig ab 16.07.2024

Für jedes Objekt, dass an der Gemeindewasserleitung angeschlossen ist, wird der Wasserverbrauch mittels Wasserzähler gemessen.


 Bei Objekten, in denen der Einbau eines Wasserzählers aus technischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt eine Pauschalierung:



pro Person bzw. Beschäftigten und Tag
150 Liter
pro Innensitzplatz (Gastronomie) und Tag
20 Liter
pro Außensitzplatz (Gastronomie) und Tag
10 Liter
pro Nächtigung  
150 Liter
pro Großvieheinheit und Tag    
60 Liter
Freizeitwohnsitze bis 30 m² Wohnnutzfläche pro Tag
150 Liter
Freizeitwohnsitze von 30 bis 100 m² Wohnnutzfläche pro Tag
250 Liter
Freizeitwohnsitze über 100 m² Wohnnutzfläche pro Tag  
350 Liter

 

Für Bauwasser werden pro 45 m³ Baumasse 1 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr verrechnet.

 

Die Mindestvorschreibung für den Wasserverbrauch beträgt 40 Kubikmeter pro Objekt bzw. Grundstück und Jahr.