Verordnung Wassergebühr

22.02.2021

Gemeinderatsbeschluss vom 06.11.2023, Pkt. 10, laut Tagesordnung vom 30.10.2023


Bgm. Margreiter berichtete, dass lt. Förderrichtlinie der Siedlungswasserwirtschaft Tirol für im Jahr 2024 eingereichte Ansuchen um Landesförderung eine Mindest-Wassergebühr in Höhe von 1,13 pro m³ Wasserverbrauch gilt. Auch bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen (Land Tirol) wird von der Aufsichtsbehörde immer genauer geprüft, dass die Gemeinden mit ihren Steuern und Gebühren nicht unter den Mindestsätzen liegen. 


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Wasserbenützungsgebühr von bisher € 1,06 ab 16.07.2024 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres auf € 1,13 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch anzuheben.  



Angeschlagen am:    08.11.2023

Abgenommen am :   23.11.2023


Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2022, Pkt. 6

Bgm. Margreiter berichtete, dass lt. Förderrichtlinie der Siedlungswasserwirtschaft Tirol für im Jahr 2023 eingereichte Ansuchen um Landesförderung eine Mindest-Wassergebühr in Höhe von 1,06 pro m³ Wasserverbrauch gilt. Auch bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen (Land Tirol) wird von der Aufsichtsbehörde immer genauer geprüft, dass die Gemeinden mit ihren Steuern und Gebühren nicht unter den Mindestsätzen liegen. Von Seiten der Gemeindeabteilung wurde die Gemeinde Steinberg auch schon mehrmals darauf hingewiesen, die Wasserbenützungsgebühr von€ 0,935 auf € 1,06 inkl. 10% Mwst. pro m³ Wasserverbrauch angehoben werden. 

Zum Vergleich (Jahr 2022): Gemeinde Achenkirch € 1,06; Gemeinde Eben am Achensee: € 0,85.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Wasserbenützungsgebühr von bisher € 0,935 ab 16.07.2023 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres auf € 1,06 inkl. 10% Mwst. pro m³ Wasserverbrauch anzuheben. 



Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2021, Pkt. 10 

Bgm. Margreiter berichtete, dass lt. Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Tirol für im Jahr 2022 eingereichte Ansuchen um Landesförderung eine Mindest-Wassergebühr in Höhe von 1,06 pro m³ Wasserverbrauch gilt. Auch bei der Vergabe von Bedarfszuweisung (Land Tirol) wird von der Aufsichtsbehörde immer genauer darauf geschaut, dass die Gemeinden mit ihren Steuern und Gebühren nicht unter den Mindestsätzen liegen. Von Seiten der Gemeindeabteilung wurde auch schon mehrmals angeregt, die Wasserbenützungsgebühr schrittweise anzuheben. Ab der nächsten Ableseperiode soll die Wasserbenützungsgebühr von € 0,88 auf € 0,935 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch angehoben werden. Zum Vergleich (Jahr 2021): Gemeinde Achenkirch € 1,03; Gemeinde Eben am Achensee: € 0,84.


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Wasserbenützungsgebühr von bisher € 0,88 ab 16.07.2022 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres auf € 0,935 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch anzuheben.  


Angeschlagen am:      11.11.2021                     

Abgenommen am:      26.11.2021


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