Verordnung Traktor-JCB Gebühr

22.02.2021

Gemeinderatsbeschluss vom 11.10.20211, Pkt. 8 der Tagesordnung vom 05.10.2021


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, für den Einsatz von Gemeindefahrzeugen, Maschinen und Geräten im Privatbereich folgende Gebühren ab 01.11.2021 bis auf weiteres einzuheben:

Gemeinde-Traktor mit Mann - € 66,--

Gemeinde-JCB-Baggerlader mit Mann - € 66,--

Stampfer bzw. Rüttelplatte mit Mann - € 45,--

Loipengerät mit Mann - € 120,--

Arbeiter - € 30,--

Der Einsatz von Gemeindefahrzeugen, Maschinen und Geräten im Privatbereich ist

  • nur für Kleinstarbeiten,
  • nur bei Bedienung durch einen Gemeindearbeiter,
  • währen der normalen Arbeitszeiten (Mo. - Fr. in der zeit von 08:00 - 17:00 Uhr) und 
  • bei freier Zeitkapazität

möglich. Der Verleih von Gemeindefahrzeugen, Maschinen und Geräten ohne Gemeindearbeiter ist nicht möglich.




Gemeinderatsbeschluss vom 6.11.2008, Pkt. 4 der Tagesordnung vom 30.10.2008


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimm-Enthaltung beschlossen, den Stundensatz für den Gemeindetraktor von bisher € 60,-- auf € 66,-- rückwirkend ab 1.11.2008 bis auf weiteres anzuheben.


Angeschlagen am: 07.11.2008

Abgenommen am: 22.11.2008