Verordnung Leerstandsabgabe

01.01.2023

Aufgrund des §9 Abs. 4 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes, LGBl. Nr. 86/2022, wird verordnet:


§1

Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe

  1. Die Gemeinde Steinberg am Rofan legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamt Gemeindegebiet 
    • bis 30m² Nutzfläche mit 35 Euro
    • von mehr als  30m² bis 60m² Nutzfläche mit 70 Euro
    • von mehr als 60m² bis 90m² Nutzfläche mit 100 Euro
    • von mehr als 90m² bis 150m² Nutzfläche mit 145 Euro
    • von mehr als 150m² bis 200m² Nutzfläche mit 195 Euro
    • von mehr als 200m² bis 250m² Nutzfläche mit 250 Euro
    • von mehr als 250m² Nutzfläche mit 305 Euro

fest.


§2

Inkfraftreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.


Angeschlagen am: 15.11.2022

Abgenommen am: 30.11.2022