Verordnung Bauwassergebühr

22.02.2021

Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2019, Pkt. 5 der Tagesordnung vom 6.12.2019


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die derzeitige Gebühr für Bauwasser lt. § 5 Abs. 5 der Wasserleitungsgebührenordnung der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 17.05.2011 wie folgt zu ändern:  


§ 5 Bemessungsgrundlage und Höhe des Wasserzinses

Abs. 5) 

Für die Dauer der Bautätigkeit (Bauzeit) bei Neu-, Zu-, An- und Umbauten bis zur Einleitung des Wassers in das Bauobjekt ist die Bemessungsgrundlage für den Wasserbezug (Bauwasser) die Summe der Baumasse gemäß § 2 Abs. 5 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011, LGBl. Nr. 58/2011 in der derzeit gültigen Fassung. Ab 01.01.2020 wird bis auf weiteres die Gebühr für den Bezug von Bauwasser mit 30 % der aktuellen Wasserbenützungsgebühr (d.s. derzeit € 0,715 inkl. 10 % MWSt. – davon 30 % = € 0,21 inkl. 10 % MWSt.) pro Kubikmeter umbauter Raum festgelegt. 


Angeschlagen am: 12.12.2019

Abgenommen am: 27.12.2019 


Aufgrund der Erhöhung der Wasserbenützungsgebühr von bisher € 0,715 auf € 0,88 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch, beträgt ab 16.07.2021 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres die Gebühr für Bauwasser € 0,264 inkl. 10 % MWSt. pro Kubikmeter umbauter Raum. (GR.-Beschluss vom 7.12.2020, Pkt. 3)


Aufgrund der Erhöhung der Wasserbenützungsgebühr von bisher € 0,88 auf € 0,935 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch, beträgt ab 16.07.2022 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres die Gebühr für Bauwasser € 0,28 inkl. 10 % MWSt. pro Kubikmeter umbauter Raum. (GR.-Beschluss vom 10.11.2021, Pkt. 10)