Sitzungsprotokoll Nr. 62

08.02.2016

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 62

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 8.2.2016; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 3.2.2016

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Georg Arzberger, Thomas Auer, Markus Thumer, Konrad Haaser, Matthias Lengauer, Thomas Rupprechter

Entschuldigt: Robert Huber, Sonja Stubenböck, Elisabeth Neuhauser

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:05 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 61 vom 19.01.2016 mit 6 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass der Haushaltsvoranschlagsentwurf vom 20.1.2016 – 04.02.2016 an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde. Es wurden während der Kundmachungsfrist keine Einsprüche bzw. Abänderungswünsche eingebracht. Der Haushaltsvoranschlagsentwurf 2016 blieb daher unverändert und weist im ordentlichen Haushalt je € 1,559.700,- in Einnahmen und Ausgaben sowie im außerordentlichen Haushalt je € 1,300.000,-- in Einnahmen und Ausgaben auf.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat hat 1-stimmig den Haushaltsvoranschlag 2016 genehmigt. Der ordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben je € 1,559.900,--. Der außerordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben je € 1,300.000,--.

Mit dem Haushaltsvoranschlag 2016 muss auch ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 beschlossen werden. Bei der Erstellung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 wurden alle laufenden Einnahmen und Ausgaben lt. dem Voranschlag 2016 übernommen. Für das Jahr 2017 wurde bei den einmaligen Einnahmen eine Bedarfszuweisung in Höhe von € 450.000,-- für die Finanzierung des Projektes „Dorfzentrum NEU“ berücksichtigt. Für das Jahr 2018 wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von € 500.000,-- als einmalige Einnahmen zur Abdeckung bzw. Rückzahlung des Zwischenfinanzierungs-darlehens aufgenommen. Weitere Projekte wurden im mittelfristigen Finanzplan nicht aufgenommen, da dies nur Sinn hat, wenn für diese Projekte auch bereits die schriftliche Finanzierungszusage vom Land Tirol vorliegt.

Der Gemeinderat hat 1-stimmig den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 genehmigt. Der ordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2017 jeweils € 1,049.200,--, für das Jahr 2018 jeweils € 1,539.100,--, für das Jahr 2019 jeweils € 1,016.500,- und für das Jahr 2020 beträgt der ordentliche Haushalt in Einnahmen und Ausgaben jeweils € 919.500,--. Ein außerordentlicher Haushalt ist nur für das Jahr 2017 in Höhe von jeweils € 450.000,-- in Einnahmen und Ausgaben vorgesehen.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den Gesamtbetrag der Waldaufsichtskosten für das Jahr 2015 mit € 12.894,67 (= Personalaufwand für Gemeindewaldaufseher im abgelaufenen Jahr) festzusetzen. Bei einem Gesamtwald von 612,17 ha (Ertragswald) beträgt somit der Hektarsatz € 21,06. Die Waldumlage für den Wirtschaftswald (431,74 ha) wird daher mit € 10,53 (50 %) je Hektar und für den Schutzwald im Ertrag (180,43 ha) mit € 3,16 (15 %) je Hektar festgesetzt. Für den Schutzwald außer Ertrag ist keine Waldumlage zu entrichten. Gemäß GR.-Beschluss vom 15.1.2013, Pkt. 3 wird allen Steinberger Waldbesitzern ein Nachlass von 20 % auf die Waldumlage gewährt.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass die noch offenen Vorhaben im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Dorfzentrums NEU (Informator, Garderobe Eingang, Adaptierung Küche, Werbeschild Vorplatz, Sitzmöbel Gastgarten, Einhausung Müll/Lagerraum, Adaptierung Ausgabentheke, Fertigstellung und Bepflanzung Außenanlagen etc.) bei nächster Gelegenheit mit Architekt Bernardo Bader vor Ort besprochen und fixiert werden sollen. Der gemeinsame Besprechungstermin findet voraussichtlich im März 2016 statt. Der Tagesordnungspunkt 4) „Dorfzentrum NEU – Genehmigung von verschiedenen Vergaben“ wurde daher zurückgestellt.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen (netto) zu genehmigen:

Investitionen Haus am Annakirchl -   Gemeinde Achenkirch € 3.106,32

Gummiräder für Loipenspurgerät - Kässbohrer, Kuchl € 1.104,90

6) Bgm. Margreiter berichtete, dass ein Musterdienstvertrag für die Angestellten des Dorfhauses vorliegt. Die Steuerberatungskanzlei Stauder Schuchter Kempf, Innsbruck empfiehlt, die Dienstverträge von einer Rechtsanwaltskanzlei prüfen und ausfertigen zu lassen. Es wird diesbezüglich ein Angebot von der Kanzlei Gratl & Anker Rechtsanwaltspartnerschaft, Innsbruck eingeholt.

Die Sitzung wurde um 21:30 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 09.02.2016 – 24.02.2016 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 09.02.2016

Abgenommen am: 24.02.2016

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)