Sitzungsprotokoll Nr. 60

02.12.2015

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 60

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 2.12.2015; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 25.11.2015

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Georg Arzberger, Thomas Auer, Markus Thumer, Matthias Lengauer, Sonja Stubenböck, Robert Huber, Elisabeth Neuhauser

Entschuldigt: Thomas Rupprechter, Konrad Haaser

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:30 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 59 vom 5.10.2015 zur Kenntnis genommen.

2) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Beschäftigungsausmaß von Raumpflegerin Irmgard Ascher von 11 auf 12 Wochenstunden vom 1.10.2015 bis auf weiteres zu erhöhen, da nun wieder ab dem neuen Kindergartenjahr 2015/16 der Kindergarten an fünf Tagen geöffnet ist und gereinigt werden muss.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Beschäftigungsausmaß von Gemeindearbeiter Thomas Auer von 50 auf 100 % ab 1.11.2015 bis auf weiteres zu erhöhen, damit seine Mehrstunden und Urlaub aus dem Jahr 2015 abgebaut werden können. Gemeinderat Thomas Auer war wegen Befangenheit bei der Abstimmung nicht anwesend.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, bei den Elternbeiträgen für den alterserweiterten Kindergarten „Schneeglöckchen“ rückwirkend ab 1.9.2015 bis auf weiteres den Geschwisterrabatt ohne Auflagen (Altersbeschränkung) zu gewähren.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde für die Gemeinderats- und Bürgermeister-wahlen 2016 mit 5 Beisitzer und Ersatzmänner festzulegen. Unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien entfallen somit auf die Liste Für Steinberg – Bürgermeisterliste 5 Beisitzer und Ersatzmänner

Die Sonderwahlbehörde besteht aus 3 Beisitzern. Es entfallen somit auf die Liste Für Steinberg – Bürgermeisterliste 3 Beisitzer und Ersatzmänner

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalanschlussgebühr von bisher € 5,41 ab 1.1.2016 bis auf weiteres auf € 5,45 inkl. 10 % MWSt. pro m³ umbauten Raum lt. Vorgabe des Landes Tirol anzuheben.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalgebühr von bisher € 2,115 ab 1.1.2016 bis auf weiteres auf € 2,13 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch lt. Vorgabe des Landes Tirol anzuheben.

8) Bgm. Helmut Margreiter berichtete, dass zum Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) vom Miteigentümer der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (2/5 Anteil des Karl-Heinz Fankhauser und 3/5 Anteil des Georg Gasteiger) fristgerecht am 2.11.2015 eine Stellungnahme eingelangt ist.

Der Gemeinderat hat die Stellungnahme des Herrn Karl-Heinz Fankhauser, 6210 Wiesing 465, zum Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes (F16-2015 vom 29.09.2015) zur Kenntnis genommen. Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig die Stellungnahme abgelehnt. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: Die derzeitige Nutzung jener Flächen und Gebäuden, an denen Herr Karl-Heinz Fankhauser ein Miteigentum begründet, wird von der neuen Widmungskategorie nicht eingeschränkt. Die Bautätigkeit bezieht sich ausschließlich nur auf Flächen und Gebäudeteile, an denen Herr Fankhauser kein Miteigentum begründet. Für das geplante Bauvorhaben wird Herr Georg Gasteiger bei der Gemeinde Steinberg am Rofan um eine Baubewilligung ansuchen. Im Bauvorhaben hat Herr Fankhauser Parteistellung und kann in diesem Zuge seine Nachbarrechte geltend machen. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen in den Besitzverhältnissen privatrechtlich zu regeln sind.

9a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 35/2 sowie der Gp. 36/1 in EZ 90014 der KG. Steinberg (Martin Rupprechter, Steinberg Nr. 177) durch vier Wochen hindurch, vom 11.12.2015 bis 11.01.2016, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 53/2 in EZ 90014 der KG. Steinberg im Ausmaß von 552 m² (Martin Rupprechter, Steinberg Nr. 177) von Freiland gemäß § 41 TROG 2011 in Bauland – Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 sowie im Bereich der Gp. 36/1 in EZ 90014 der KG. Steinberg im Ausmaß einer Teilfläche von 552 m² von landwirtschaftlichem Mischgebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2011 vor.

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 9a) traf Gemeinderätin Elisabeth Neuhauser zur Sitzung ein.

9b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

10a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 16.11.2015, Zl. F 17-2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 35/2 sowie der Gp. 36/1 in EZ 90014 der KG. Steinberg (Martin Rupprechter, Steinberg Nr. 177) durch vier Wochen hindurch, vom 11.12.2015 bis 11.01.2016, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 53/2 in EZ 90014 der KG. Steinberg im Ausmaß von 552 m² (Martin Rupprechter, Steinberg Nr. 177) von Freiland gemäß § 41 TROG 2011 in Bauland – Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 sowie im Bereich der Gp. 36/1 in EZ 90014 der KG. Steinberg im Ausmaß einer Teilfläche von 552 m² von landwirtschaftlichem Mischgebiet in Freiland gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2011 vor. 10b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Gemeinderätin Elisabeth Neuhauser war wegen Befangenheit bei der Abstimmung über Pkt. 9a, 9b, 10a und 10b der Tagesordnung nicht anwesend.

11a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch zwei Wochen hindurch, vom 11.12.2015 bis 28.12.2015, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.486 m², der Bp. 168 im Ausmaß von 74 m² und der Bp. .169 im Ausmaß von 79 m² sowie der Gp. 93/3 im Ausmaß von 25 m² in EZ 121 der KG. Steinberg von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 sowie einer Teilfläche der Gp. 289 in EZ 17 der KG. Steinberg im Ausmaß von 65 m² von derzeit Verkehrsflächen (örtlicher Verkehrsweg) gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in Sonderfläche standortgebunden (gewerblicher touristischer Beherbergungsbetrieb mit Betreiber- und Personalunterkünften, Seminar- und Co-Working-Angebot sowie Nebenanlagen) gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

11b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

12a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 29.09.2015, Zl. F 16-2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. 168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch zwei Wochen hindurch, vom 11.12.2015 bis 28.12.2015, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.486 m², der Bp. 168 im Ausmaß von 74 m² und der Bp. .169 im Ausmaß von 79 m² sowie der Gp. 93/3 im Ausmaß von 25 m² in EZ 121 der KG. Steinberg von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 sowie einer Teilfläche der Gp. 289 in EZ 17 der KG. Steinberg im Ausmaß von 65 m² von derzeit Verkehrsflächen (örtlicher Verkehrsweg) gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in Sonderfläche standortgebunden (gewerblicher touristischer Beherbergungsbetrieb mit Betreiber- und Personalunterkünften, Seminar- und Co-Working-Angebot sowie Nebenanlagen) gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

12b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

13) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Vergaben für das Mehrzweckgebäude „Dorfzentrum NEU“ zu genehmigen:

Tische und Stühle, Gewerk: (37 Stühle, 6 kleine Tische, 3 große Tische, 1 großer Stammtisch), Preis: € 31.512,-- exkl. 20 % MWSt. Fa. Tischlerei Markus Faißt, Hittisau

Küchengeräte, Gewerk: Induktionsplatte, Grillstation, Fritteuse, Kaffeemaschine, Preis: € 16.062,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. FHE Vertrieb von Gastronomieeinrichtungen GbmH, Dornbirn

Gebäudereinigung, Gewerk: Grundreinigung Gesamtgebäude Innen, Preis: € 2.815,-- exkl. 20 % MWSt., Gebäudereinigung Jäger, Schwaz

Schließanlage, Gewerk: Zylinder und Schlüssel, Preis: € 1.247,25 exkl. 20 % MWSt., Fa. Schmidt’s HandelsgmbH, Thaur

Registrierkassa, Gewerk: Registrierkassa mit Drucker, Mobilgerät mit Drucker, Drucker Küche, Preis: € 6.000,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. KIRTEC Abrechnungssysteme GmbH, Innsbruck

Ausgabetheke, Gewerk: Kühlvitrine, Barverlängerung, Barrückverbau inklusive Nische, Preis: € 9.611,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. FHE Vertrieb von Gastronomieeinrichtungen GbmH, Dornbirn

Pflastersteine, Produkt: Mischen Pflastersteine, Transport, Preis: € 2.000,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. Fröschl AG & Co.KG, Hall i.T.

Tischlerarbeiten, Gewerk: Verkaufsregal, Eckbank mit Polsterung und Bezug, Frontverkleidung Theke, Preis: € 14.300,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. Tischlerei Rieder GmbH & CoKG, Ried im Zillertal

Ausgabetheke, Gewerk: Änderung Leitungsanschlüsse, Preis: € 797,67 exkl. 20 % MWSt., Fa. Installationen Stecher GmbH, Achenkirch

Nahwärmeanschluss, Gewerk: Umbau Heizhaus Bestand – Nahwärmeanschluss, Preis: € 5.000,-- exkl. 20 % MWSt., Fa. Installationen Stecher GmbH, Achenkirch

Bearbeitung, Holzbretter Gewerk: Mehraufwand Holzschnitt für Fassade, Decken- und Wandtäfer, Preis: € 3.375,11 exkl. 20 % MWSt., Sägewerk Brunner, Gallzein

14) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Ableitungskanal (Sanierung L221 Bereich Leiten) - Ing. Hans Bodner, Kufstein € 40.272,07

Prozessbegleitung Rechtssache - Steiner Bau GbmH DI Steinlechner Anton, Vomp € 31.914,25

Rechtsberatung Dorfzentrum NEU - RA Mag. Daniel Ludwig, Stans € 886,01

Rechtsberatung Widmungsverträge - RA Mag. Daniel Ludwig, Stans € 2.676,64

Service und Pickerl Gemeindetraktor - R. Ampferer, Münster € 4.044,80

Gemeinschaftsankauf GPS-Geräte - Gemeinde Achenkirch € 577,06

Verpflegung BMK Steinberg (Allerheiligen) - Silberwaldhütte, Steinberg € 155,90

Dorfzentrum NEU (steuerrechtliche Beratung) - Stauder Schuchter Kempf, Ibk. € 250,--

Hälfteanteil Wanderwegebeschilderung 2015 - Wanderwegegemeinschaft Achensee € 265,20

Dorfzentrum NEU RW-Entsorgungskonzept - DI Steinlechner Anton, Vomp € 4.006,61

Bekleidung Lawinenkommission - Ortovox Sportartikel, Taufkichen € 790,--

Verlängerung Gde.-Wasserleitung (Haus Nr. 108) - Installateur Widauer, Maurach € 741,37

Reparatur SMS-Modul für Parkscheinautomaten - Technic Gerätebau GmbH, Ibk. € 150,--

Reparatur Weideroste (Mühlbach, Häusl) - Sebastian Lechner, Gaißach € 245,--

Kranz Thumer Ludwig - Blumen Wagner, Münster € 181,82

Tausch Display für Parkscheinautomat - Technic Gerätebau GmbH, Ibk. € 359,--

Programmierung Automatikbetrieb PW Pulvererm. - GWT GmbH, Sollenau € 1.001,--

Die Sitzung wurde um 23:05 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 06.10.2015 – 21.10.2015 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 11.12.2015 

Abgenommen am: 28.12.2015

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)