Sitzungsprotokoll Nr. 59

05.10.2015

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 59

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 5.10.2015; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 28.9.2015

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Elisabeth Neuhauser, Thomas Rupprechter, Georg Arzberger, Robert Huber, Markus Thumer

Entschuldigt: Matthias Lengauer, Konrad Haaser, Sonja Stubenböck, Thomas Auer, Vbgm. Leonhard Hintner

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:25 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 58 vom 17.8.2015 genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass uns Karin Penz als Assistenzkraft bei der Kinderkrippe Schneeglöckchen verlassen hat. Dementsprechend wurde im August diese Stelle nachbesetzt. Einheimische BewerberInnen waren leider keine vorgemerkt. Es wurde daher keine Ausschreibung vorgenommen. Karin Penz hat uns den Kontakt zu Mag. Carmen Kohler aus Achenkirch hergestellt, die als Pädagogin eine ideale Nachbesetzung für die freie Stelle war. Bgm. Margreiter brachte dem Gemeinderat den Lebenslauf von Carmen Kohler zur Kenntnis.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, Frau Mag. Carmen Kohler, wohnhaft in 6215 Achenkirch Nr. 240b als Assistenzkraft für die alterserweiterte Kinderkrippe Steinberg mit einem Beschäftigungsausmaß von 18,75 % (d.s. 7,5 Wochenstunden) anzustellen. Der genaue Dienstantritt war am 7.9.2015. Die Anstellung erfolgt befristet bis zum 8.7.2016. Die Entlohnung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, Entlohnungs- schema I, Entlohnungsgruppe e, Entlohnungsstufe 1.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, folgende Bedarfszuweisungswünsche für das Jahr 2016 an die Bezirkshauptmannschaft Schwaz zu melden:

Projekte 2016 mit Kostenschätzung

Haushaltsausgleich € 150.000,--

Absicherung Schiliftbetrieb € 30.000,--

Dorfzentrum NEU (Bau Mehrzweckgebäude und Dorfplatz) € 460.000,--

Erneuerung Filter UV-Anlage (Hochbehälter Häuslplatt) € 60.000,--

Ausbau Breitbandinternet € 100.000,--

Ausbau Sandbichlweg (Schilift bis Sägewerk Schwaiger) € 240.000,--

Spielplatz Dorfzentrum € 100.000,--

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Trennstück 3 im Ausmaß von 65 m² der Gp. 289 in EZ 17 der KG. Steinberg lt. Vermessungsurkunde GZ: 187/2015 GT vom 17.8.2015 der Firma TRIGONOS GmbH, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, 6130 Schwaz, Gilmstraße 5, aus dem öffentlichen Gut „Straßen und Wege“ (EZ 17 der KG. Steinberg) zu entlassen und in das Eigentum der Gemeinde Steinberg am Rofan zu übernehmen. Das Trennstück 3 im Gesamtausmaß von 65 m² wird zum Preis von € 50,-- pro Quadratmeter (= € 3.250,--) an Herrn Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4 verkauft. Auf der Verkaufsfläche verbleibt das öffentliche Geh- und Fahrrecht. Mit dem Verkauf hat die Gemeinde Steinberg am Rofan eine Immobilienertragssteuer in Höhe von 15 % des Kaufpreises an das Finanzamt abzuführen.

5a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch vier Wochen hindurch, vom 06.10.2015 bis 04.11.2015, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.486 m², der Bp. 168 im Ausmaß von 74 m² und der Bp. .169 im Ausmaß von 79 m² sowie der Gp. 93/3 im Ausmaß von 25 m² in EZ 121 der KG. Steinberg von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 sowie einer Teilfläche der Gp. 289 in EZ 17 der KG. Steinberg im Ausmaß von 65 m² von derzeit Verkehrsflächen (örtlicher Verkehrsweg) gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in Sonderfläche standortgebunden (Tourismusbetrieb mit Seminar- und Co-Working-Angebot mit Betreiber- und Personalunterkünften sowie Nebenanlagen) gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

5b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

6a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 29.09.2015, Zl. F 16-2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. 168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch vier Wochen hindurch, vom 06.10.2015 bis 04.11.2015, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.486 m², der Bp. 168 im Ausmaß von 74 m² und der Bp. .169 im Ausmaß von 79 m² sowie der Gp. 93/3 im Ausmaß von 25 m² in EZ 121 der KG. Steinberg von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 sowie einer Teilfläche der Gp. 289 in EZ 17 der KG. Steinberg im Ausmaß von 65 m² von derzeit Verkehrsflächen (örtlicher Verkehrsweg) gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in Sonderfläche standortgebunden (Tourismusbetrieb mit Seminar- und Co-Working-Angebot mit Betreiber- und Personalunterkünften sowie Nebenanlagen) gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

6b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Nachtragsangebot der Fa. Installationen Stecher, Achenkirch in Höhe von € 2.970,18 exkl. 20 % MWSt. über die Einbindung der Nahwärmeleitungen für das neue Mehrzweckgebäude in den Bestand (Pellets-Heizanlage Gemeindehaus) zu genehmigen.

8) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat die vorliegende Müllabfuhr-Verordnung (neu: Sammlung von biologisch verwertbaren Siedlungsabfällen) genehmigt.

9) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat die vorliegende Müllgebühren-Verordnung (neu: Einhebung von Gebühren für biologisch verwertbare Siedlungsabfälle) genehmigt.

10) Die Parkgebühren wurden nicht angehoben. Der Preis für das Tagesticket bleibt mit € 3,00 bis auf weiteres unverändert.

11) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, dass die Firma GWT GmbH, Braunau prüfen soll ob das Zu- und Wegschalten der Pulverermühlquelle (Pumpwerk) im Automatikbetrieb möglich ist. Die Kosten für den Softwaretechniker belaufen sich auf € 115,-- netto pro Stunde. Für die Fahrtkosten werden € 0,98 netto pro Kilometer verrechnet.

12) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen (Preise brutto) zu genehmigen:

Sanierung L221 (Ortsanfang - PW Köglboden) - Ing. Hans Bodner, Kufstein € 15.650,03

Todesanzeige Ludwig Thumer - Schlüsselverlag Moser, Innsbruck € 1.155,60

div. Schweiß- und Reparaturarbeiten - Schlosserei Moser, Achenkirch € 463,68

Ankauf Tauschwasserzähler - HB-Technik, Hall i.T. € 2.715,12

Verpflegung BMK Steinberg Oktoberfestumzug - BMK Steinberg, Steinberg € 810,--

Ersatz für Gemeindearbeiter Thomas Auer Stefan Huber, Steinberg € 1.403,94

Transporte und Entladen Holz fürs Dorfhaus - Franz Schwaiger, Steinberg € 858,--

Verpflegung Dienstbesprechung Waldaufseher - Alexander Lindl, Steinberg € 98,--

Flockungsmittel UV-Anlage Trinkwasser - GWT GbmH, Sollenau € 357,60

Ersatzteil für JCB-Radbagger - Heinrich Grauss, Achenkirch € 109,32

Beratung Rechtsform/Organisation Dorfhaus - Stauder Schuchter Kempf, Ibk. € 708,--

13) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 1.10.2015 aufzunehmen: Bericht Überprüfungsausschuss

14) GR Elisabeth Neuhauser vom Überprüfungsausschuss berichtete, dass am 1.10.2015 alle Belege und Journale des Haushaltsjahres 2015 vom 1.4. – 23.9.2015 geprüft wurden. Die Halbjahresprüfung ergab keine Beanstandungen. Der Gemeinderat hat den Überprüfungsbericht zur Kenntnis genommen.

Die Sitzung wurde um 22:40 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 06.10.2015 – 21.10.2015 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 06.10.2015 

Abgenommen am: 21.10.2015

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)