Sitzungsprotokoll Nr. 58

17.08.2015

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 58

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 17.8.2015; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 6.8.2015

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Elisabeth Neuhauser, Georg Arzberger, Thomas Rupprechter, Robert Huber, Markus Thumer, Konrad Haaser, Sonja Stubenböck, Thomas Auer, Matthias Lengauer

Entschuldigt: -

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 57 vom 8.7.2015 genehmigt.

2) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehenden Nachtrag zum Dienstvertrag nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz vom 2.2.2015 der Frau Barbara Moser, Gemeindeangestellte (Finanzverwaltung) in der Gemeinde Steinberg am Rofan beschlossen:

Nachtrag zum Dienstvertrag

Pkt. 9) Das Dienstverhältnis wird eingegangen: - ab 1.8.2015 auf unbestimmte Zeit

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehenden Nachtrag zum Dienstvertrag nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz vom 1.9.2014 der Frau Christa Wöll, Pädagogische Fachkraft für die Besorgung von Leitungsaufgaben im Kindergarten „Schneeglöckchen“ beschlossen:

Nachtrag zum Dienstvertrag

Pkt. 9) Das Dienstverhältnis wird eingegangen: - ab 1.9.2015 auf bestimmte Zeit, das ist bis zum Ablauf des 8.7.2016

Pkt. 11) Beschäftigungsausmaß für das neue Kindergartenjahr 2015/16: Teilbeschäftigung (71,88 %)

Die Wochendienstzeit beträgt 28,75 Wochenstunden und setzt sich nach § 102 G-VBG 2012 aus der Zeit für die Kinderbetreuung, der Zeit für die Besorgung von Leitungsaufgaben und der Zeit für die Vor- und Nachbereitung zusammen.

Die Kinderbetreuungszeit beträgt 23 Wochenstunden, die Zeit für die Besorgung von Leitungsaufgaben 2,15 Wochenstunden und die Zeit für die Vor- und Nachbetreuung 3,60 Wochenstunden, das sind insgesamt 28,75 Wochenstunden.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehenden Nachtrag zum Dienstvertrag nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz vom 8.1.2014 der Frau Melanie Meßner, Assistenzkraft in der Kinderkrippe „Schneeglöckchen“ beschlossen:

Nachtrag zum Dienstvertrag

Pkt. 9) Das Dienstverhältnis wird am 10.7.2015 beendet und mit dem neuen Kindergartenjahr 2015/16 wieder am 7.9.2015 aufgenommen.

Das Dienstverhältnis für das Kindergartenjahr 2015/16 wird eingegangen: - auf bestimmte Zeit, das ist bis zum Ablauf des 8.7.2016

Hinweis: Eine Beschäftigung ist nur so lange möglich, wie die Gemeinde Steinberg für die Kinderbetreuung eine Assistenzkraft benötigt.

Pkt. 11) Beschäftigungsausmaß für das neue Kindergartenjahr 2015/16: Teilbeschäftigung mit 7,5 Wochenstunden, das sind 18,75 % der Vollbeschäftigung

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehenden Nachtrag zum Dienstvertrag nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz vom 8.10.2014 der Frau Karin Penz, Assistenzkraft in der Kinderkrippe „Schneeglöckchen“ beschlossen:

Nachtrag zum Dienstvertrag

Pkt. 9) Das Dienstverhältnis wird am 10.7.2015 beendet und mit dem neuen Kindergartenjahr 2015/16 wieder am 7.9.2015 aufgenommen.

Das Dienstverhältnis für das Kindergartenjahr 2015/16 wird eingegangen: - auf bestimmte Zeit, das ist bis zum Ablauf des 8.7.2016 Hinweis: Eine Beschäftigung ist nur so lange möglich, wie die Gemeinde Steinberg für die Kinderbetreuung eine Assistenzkraft benötigt.

Pkt. 11) Beschäftigungsausmaß für das neue Kindergartenjahr 2015/16: Teilbeschäftigung mit 7,5 Wochenstunden, das sind 18,75 % der Vollbeschäftigung

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Elternbeiträge für den alterserweiterten Kindergarten „Schneeglöckchen“ ab dem 1.9.2015 bis auf weiteres genehmigt:

Elternbeiträge pro Kind (Krippen/Kindergartenkinder Einheimische):

Betreuung pro Monat € 40,--

Geschwisterrabatt für jedes weitere Kind pro Monat € 25,-- (nur für Kinder mit Geburtsdatum 2.9.2013 und jünger)

Elternbeiträge pro Kind (Schulkinder Einheimische):

Betreuung pro Monat € 25,--

Geschwisterrabatt für jedes weitere Kind pro Monat € 15,--

Elternbeiträge pro Kind (Kleinkinder Auswärtige):

Betreuung pro Monat € 50,--

Geschwisterrabatt für jedes weitere Kind pro Monat € 35,-- (nur für Kinder mit Geburtsdatum 2.9.2013 und jünger)

Mittagstisch (Altenheim Achenkirch): Mittagstisch Kleinkinder (nur wenn benötigt) ca. € 3,--

Mittagstisch Schüler (nur wenn benötigt) ca. € 3,70

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Gemeinde bis spätestens Mitte September 2015 die Bedarfszuweisungswünsche für das Jahr 2016 bekannt geben muss. Auch heuer hat wieder die Bezirkshauptmannschaft Schwaz darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung der Bedürftigkeit in erster Linie kontrolliert wird, ob die Gemeinden die eigenen Steuern und Abgaben in der vollen Höhe einheben. Die Ausschöpfung aller zumutbaren eigenen Einnahmequellen ist die Voraussetzung, um überhaupt als bedürftig eingestuft zu werden. Das Land Tirol gibt jedes Jahr die Mindestgebühren (Erschließungskosten, Kanal, Wasser und Müll) vor. Finanzschwache Gemeinden sind gezwungen, diese Mindestgebührensätze einzuheben, um überhaupt einen Anspruch auf Bedarfszuweisungsmittel zu haben.

Der Gemeinderat diskutierte über verschiedene Vorhaben und Zukunftsprojekte. Bei der nächsten Sitzung werden die Projekte nochmals hinsichtlich der Machbarkeit bewertet und eine Prioritätenreihung vorgenommen.

8) Es liegen derzeit keine genehmigungsrelevanten Rechnungen vor.

9) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 6.8.2015 aufzunehmen. TGO-Pkt. 

10) Genehmigung Fertigstellung Guffertloipe 10) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Guffertloipe noch heuer im Herbst fertigzustellen. Folgende Fertigstellungsarbeiten stehen an:

• Loipenausbau Weide Obing, Neuhaus und Verbindung Dorfloipe (Rofanlifte)

• Errichtung Langlaufzentrum „Seal“ und Parkplatz „Untere Bergalm“

Die Gesamtkosten für die Fertigstellungsarbeiten sind mit ca. € 70.000,-- netto geschätzt. Beim Amt der Tiroler Landesregierung, Wirtschaftsabteilung, wurde um eine Förderung aus dem Infrastrukturprogramm 2014 – 2021 in Höhe von € 60.000,-- beantragt. Die restlichen € 10.000,-- werden aus dem ordentlichen Haushalt finanziert. Mit den Umsetzungsarbeiten wird Anfang September begonnen. Die Fertigstellung ist bis spätestens Ende November 2015 geplant.

Die Sitzung wurde um 22:40 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 20.08.2015 – 04.09.2015 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 20.08.2015 

Abgenommen am: 04.09.2015

 

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)