Sitzungsprotokoll Nr. 56

21.05.2015

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 56

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 21.5.2015;

Tagesordnung lt. Einladung vom 12.5.2015

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Elisabeth Neuhauser, Georg Arzberger, Thomas Auer, Sonja Stubenböck

Entschuldigt: Matthias Lengauer, Thomas Rupprechter, Robert Huber, Markus Thumer, Konrad Haaser

Zuhörer:-

Die Sitzung wurde um 20:10 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 55 vom 4.5.2015 genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Verkehrsüberwachung (gebührenpflichtige Parkplätze und Bachtourismus) mit der Firma G4S Secure Solutions AG in den letzten Jahren im Großen und Ganzen immer gut funktioniert hat.

Jahr      Aufwand Verkehrsüberwachung              Einnahmen Parkgebühren
2011      € 1.227,38                                             € 6.829,20
2012      € 1.377,79                                             € 5.988,12
2013      €    889,54                                             € 5.301,--
2014      €    317,20                                             € 6.855,05

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, wie in den Vorjahren wieder die Firma G4S Secure Solutions AG, Innsbruck für die Verkehrs-überwachung im Gemeindegebiet Steinberg (gebührenpflichtige Parkplätze und Bachtourismus) anzustellen. Die Preise (exkl. 20 % MWSt.) blieben zum Vorjahr unverändert: € 25,27 pro Leistungsstunde und € 10,14 Fahrpauschale pro Schicht.

3a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am
Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 16.4.2015, Zl. F 15-2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 261/48 in EZ 90 der KG. Steinberg (Johannes Striegl, Steinberg Nr. 149) und der    Gp. 261/60 in EZ 90005 der KG. Steinberg (Johannes Huber, Oberholzer, Steinberg Nr. 11) durch vier Wochen hindurch, vom 26.5.2015 bis 24.6.2015, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 261/48 in EZ 90
der KG. Steinberg im Ausmaß von 129 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 in
Bauland – Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 und im Bereich der Gp.
261/60 in EZ 90005 der KG. Steinberg im Ausmaß von 38 m² von derzeit
Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 in örtliche Verkehrsfläche gemäß § 53 Abs. 3
TROG 2011 vor.

3b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a
TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass es bei öffentlichen Neubauten üblich ist, eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Die Bauwesenversicherung ist ähnlich zu sehen wie eine „Vollkasko“ während der Bauphase, wo bei unvorhergesehen eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von versicherten Sachen durch verschiedene Ereignisse der Schadenverursacher nicht genaue bestimmt werden kann. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Gebäudeneuwert und der Versicherungs-dauer. Es liegt ein Angebot der Tiroler Versicherung vor.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das vorliegende Angebot der Tiroler Versicherung über eine Bauwesenversicherung für das Mehrzweckgebäude „Dorfzentrum NEU“ zu genehmigen. Die einmalige Versicherungsprämie beträgt € 1.632,81 bei einer Versicherungssumme von
€ 1,550.000,--. Die Versicherung beginnt am 7.4.2015 und endet am 30.11.2015.

5) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Republik Österreich ihren Anteil an der staatlichen Kommunalkredit Austria verkauft hat. Durch diesen Verkauf der Kommunalkredit Austria AG, deren 90 % Tochter die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) ist, an ausländische Fonds verlieren Österreich, seine Gemeinden und Kunden seinen bisherigen verantwortungsvollen Eigentümer.
Da der neue Eigentümer aus Aktienhändlern und erfahrenen Käufern von Insolvenzforderungen besteht, erscheint es äußerst zweifelhaft, dass die neuen Eigentümer tatsächlich ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit der KPC im Sinne der österreichischen Gemeinden verfolgen. Weiters bestehen erhebliche Bedenken, dass die neuen Eigentümer geeignete Partner der Republik Österreich sind, um ihnen so wichtige Aufgaben wie etwa im Bereich Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu übertragen. Besonders heikel ist der Umstand, dass mit dem Kauf auch der Zugriff auf vertrauliche Daten aller Gemeinden (Kommunalnet und KPC) verbunden ist.
Um grobe Nachteile von den Gemeinden abzuwenden, müssen die Gemeinden ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden und die politische Verantwortung der Bundesregierung einfordern.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die vorliegende „Resolution KPC – Kommunalkredit Public Consulting“ zu genehmigen und an die Österreichische Bundesregierung zu übermitteln.

6) Bgm. Margreiter berichtete, dass der Verkehrsverbund Tirol den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes einheitliches Design für Haltestellen (Haltestellenschild, Halterungsmast, Fahrplanhalterung) entwickelt hat. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll die Gestaltung der Haltestellen sowie deren Reinigung, Instandsetzung und –haltung geregelt werden. Gemäß Vereinbarung muss die Gemeinde auf eigene Kosten und Risiko folgende Arbeiten durchführen:
- Fundamentierung und Versetzen der Bodenhülsen für den Halterungsmasten (auch Instandsetzung und Instandhaltung)
- Aufstellen des Halterungsmasten
- Grundreinigung der gesamten Haltestelle nach Bedarf
- Kontrolle der Haltestellen auf Sauberkeit (Entsorgung Müll) und auf Freihaltung vom fremder Werbung (Plakate etc.)
- Räumung der Haltestelle von Schnee und sonstigen Gefahren
Der Vertrag wird mit Gültigkeit 1.6.2015 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (Kündigungsverzicht bis zum Jahr 2017) und kann unter Einhaltung einer achtmonatigen Kündigungsfrist erstmals zum 31.5.2017 erstmals gekündigt werden.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den vorliegenden Haltestellenvertrag mit dem Verkehrsverbund Tirol GmbH, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck zu genehmigen.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen,   nachstehende Rechnungen zu genehmigen:
Gewerk                                                              Firma                                      Preis brutto
Verabschiedung Ros Thumer (Konsumationen), Alexander Lindl, Steinberg      €    123,29
Gemeindeschitag für Gde.-Angestellte in Gerlos, Freiwillige Feuerwehr Steinberg          €    235,--
Ausrüstung Feuerwehr Steinberg, Feuerwehrzentraleinkauf, Leibnitz      € 1.904,52
Beitrag Frühlingsmatinèe 2015, Tiroler Opern Programm, Maurach      €    150,--
Spende Österr. Bürgermeister Fußball Team, Österr. Bgm. Fußball Team, Rauris      €    100,--
Bekleidung Feuerwehr Steinberg, Feuerwehrzentraleinkauf, Leibnitz      €    616,56
Bewerbsausrüstung  Feuerwehr, Steinberg Feuerwehrzentraleinkauf, Leibnitz      €      60,--
Hardware (Sicherung) für Gemeindeverwaltung, Kufgem-EDV GmbH, Kufstein      €    561,60
Geschenke Erstkommunikanten Albert Kriegl, Jenbach      €    339,60
CD-Ankauf „20 Jahre Bgm.-Kapelle“, Mark Brothers, Schwaz      €    375,--
Renovierung Jugendraum, Alexander Lindl, Steinberg      €      92,83

8) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 12.5.2015 aufzunehmen: Dorfzentrum NEU – Vergabe des Gewerkes „Küchentechnische Anlagen“

9) Bgm. Margreiter berichtete, dass Ende April 2015 das Gewerk „Küchentechnische Anlagen“ für das Mehrzweckgebäude „Dorfzentrum NEU“ ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung erfolgte an 3 Firmen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Es sind 3 Angebote fristgerecht eingelangt. Bei der Angebotseröffnung am 4.5.2015 ging die Firma FHE Franke, Kranebitter Allee 22, 6020 Innsbruck mit einem Angebotspreis in Höhe von € 87.903,-- exkl. 20 % MWSt. als Billigstbieter hervor. Die Angebote wurden vom Architekten geprüft. Mit allen drei Firmen wurden Preisverhandlungen mit folgendem Ergebnis geführt:

Firma                               Angebot netto                                   Nachlass             Angebot netto NEU
FHE Franke, Ibk.                87.903,--                                         - 5,0 %              83.507,85 *)
Gastro West, Natters          93.886,88     (+ 6,81 %)                     0,0 %              93.886,88
Klumaier, Schwaz               94.104,--      (+ 7,05 %)                  - 5,0 %              89.398,80

*) abweichend von den in der Ausschreibung vorgegebenen 3 % werden 5 % Skonto
gewährt

Der Vergabevorschlag lautete somit auf die Firma FHE Franke, Innsbruck.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gewerk  „Küchentechnische Anlagen“ für das Mehrzweckgebäude „Dorfzentrum NEU“ zum Angebotspreis in Höhe von € 83.507,85 exkl. 20 % MWSt. an die Firma FHE Franke, Kranebitter Allee 22, 6020 Innsbruck als Best- und Billigstbieter zu vergeben.

Die Sitzung wurde um 22.10 Uhr geschlossen!