Sitzungsprotokoll Nr. 49

05.11.2014

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 49

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 5.11.2014;

Tagesordnung lt. Einladung vom 29.10.2014

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Markus Thumer, Vbgm. Leonhard Hintner, Elisabeth Neuhauser, Georg Arzberger, , Robert Huber, Thomas Auer, Matthias Lengauer, Konrad Haaser, Sonja Stubenböck

Entschuldigt: Thomas Rupprechter

Zuhörer:-

Die Sitzung wurde um 19:05 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 48 vom 29.9.2014 1-stimmig genehmigt.

2) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalanschlussgebühr von bisher € 5,33 ab 1.1.2015 bis auf weiteres auf € 5,41 inkl. 10 % MWSt. pro m³ umbauten Raum anzuheben. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 2) traf Gemeinderätin Elisabeth Neuhauser zur Sitzung ein.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalgebühr von bisher € 2,083 ab 1.1.2015 bis auf weiteres auf € 2,115 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch anzuheben.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass der Haushalt „Wasserversorgung“ lt. dem Rechnungsabschluss 2013 nicht mehr ausgeglichen bilanziert und einen Abgang von rund € 700,-- aufweist. Weiters steht bei der UV-Anlage eine Investition in eine neue Filtertechnik (Einbau einer Ultrafiltrationsanlage) an. Um die zukünftige finanzielle Lücke bei den Betriebskosten der Wasserversorgungsanlage ein wenig abzufedern, wird die Wasserbenützungsgebühr ab der nächsten Ableseperiode von € 0,60 auf € 0,65 pro m³ Wasserverbrauch angehoben. Zum Vergleich: Lt. Auskunft der Gemeinden Achenkirch und Eben a.A. beträgt derzeit schon die Wasserbenützungs-gebühr jeweils € € 0,65 pro m³ Wasserverbrauch und wird im Laufe des Jahres 2015 weiter angehoben.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Wasserbenützungsgebühr von bisher € 0,60 ab 16.7.2015 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres auf € 0,65 inkl. 10 % MWSt. anzuheben.

5) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (Gemeindeabteilung) die Erhöhung des Erschließungsbeitrages angeregt hat. Dieser Vorgabe der BH Schwaz muss die Gemeinde Steinberg zwangsläufig Folge leisten, um nicht Kürzungen bei der Vergabe von Mitteln aus dem Gemeindeausgleichsfonds (Bedarfszuweisungen) hinnehmen zu müssen. Derzeit beträgt der Einheitssatz 4,0 % vom Erschließungsfaktor, d.s. € 3,0232 pro Einheit der Bemessungsgrundlage und soll auf 4,25 % (€ 3,2122) erhöht werden.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 12 Tiroler Verkehrsaufschließungsgesetz LGBl.Nr. 58/2011 und des von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung LGBl. Nr. 103/2001 für die Gemeinde Steinberg am Rofan festgesetzten Erschließungskostenfaktors in Höhe von € 75,58 den Erschließungsbeitrag mit einem Einheitssatz von 4,25 Prozent ab 1.1.2015 bis auf weiteres einzuheben. Das sind somit € 3,2122 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat mit 9 Ja- und 1 Nein-Stimme beschlossen, nach Annahme des Sanierungsplanes durch die Konkursgläubiger mit einer Quote von 30 % und Bestätigung des Sanierungsplanes des Herrn Bernhard Rupprechter durch das Landesgericht Innsbruck die restlichen Forderungen (Gemeindesteuern und –abgaben) in Höhe von € 4.064,18 als uneinbringlich abzuschreiben.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Steuerberatung Dorfzentrum NEU und Loipe Steuerberater Schuchter, Innsbruck € 528,--

Tausch Sand Mehrschichtfilter (UV-Anlage) BWT Austria, Mondsee € 3.060,59

Bekleidung Lawinenmitglieder (1/3 Gemeinde) Ortovox Sportartikel, Taufkirchen € 285,--

Material Einbau Testfilter (UV-Anlage) Installationen Stecher, Achenkirch € 25,67

8) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 29.10.2014 aufzunehmen. TGO-Pkt. 9) Verlängerung Benützungsvertrag für den Parkplatz „Untere Bergalm“ mit der Österreichischen Bundesforste AG

9) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die vorliegende Vertragsverlängerung des Benützungsvertrages vom 4.3.2005 für den Parkplatz bei der Unteren Bergalm zu genehmigen. Das jährliche Entgelt für die Pachtfläche (ca. 1.200 m²) beträgt ab 1.1.2015 € 301,64 netto. Das einmalige Entgelt für die Vertragserrichtung beträgt € 50,--. Der Benützungsvertrag wird bis zum 31.12.2016 verlängert.

Die Sitzung wurde um 20:55 Uhr geschlossen!