Sitzungsprotokoll Nr. 46

29.07.2019

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 46

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 29.7.2019; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 25.7.2019

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Thomas Auer, Stefan Huber, Lydia Auer, Franz Meßner, Andreas Moser, Miriam Moser, Alexander Lindl, Melanie Meßner als Ersatz für Vbgm. Leonhard Hintner

Entschuldigt: Vbgm. Leonhard Hintner, Markus Thumer, Michael Rupprechter,

Unentschuldigt: -

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 19:45 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Baustelle (Umbau Gemeinde/Schulhauses - Herstellung Barrierefreiheit) besichtigt. Bürgermeister Helmut Margreiter und die örtliche Bauaufsicht, DI Lydia Auer, hat den Gemeinderat über den aktuellen Baufortschritt und über die Ausführung einzelner Gewerke informiert sowie verschiedene Anfragen der Gemeinderäte beantwortet.

2) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 45 vom 9.7.2019 mit 7 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen genehmigt.

3) Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses berichteten, dass am 18.07.2019 alle Belege und Journale des Haushaltsjahres 2019 von Beleg-Nr. 311 – 807 geprüft wurden. Nachdem Ende August Finanzverwalterin Barbara Moser in Mutterschutz geht, wurde auch eine Kassaprüfung vorgenommen. Die Überprüfungen ergaben keine Beanstandungen. Die Gemeindekassa wurde an Finanzverwalter Andreas Huber übergeben. Der Gemeinderat hat den Überprüfungsbericht zur Kenntnis genommen.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass auch heuer wieder zur Überbrückung von Finanzengpässen ein Kontokorrentkredit benötigt wird. Zur Angebotslegung wurden nach Rücksprache mit der BH Schwaz (Gemeindeabteilung) folgende Banken geladen: Raiffeisen Regionalbank Achensee eGen; Sparkasse Schwaz, Geschäftsstelle Achenkirch; Hypo Tirol Bank AG, Innsbruck. Alle drei Banken haben fristgerecht bis zum 12.07.2019 ihr Angebot abgegeben. Die Anbotsöffnung wurde am 15.07.2019 in Beisein von Gemeinderevisor Philipp Hörl (BH Schwaz) durchgeführt und die einzelnen Anbote geprüft. Der Vergabevorschlag lautet auf die Sparkasse Schwaz, Geschäftsstelle Achenkirch.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, zur Abdeckung der Kontoüberziehung für das Konto „Gemeinde – IBAN: AT63 3621 8000 0032 0366“ (Raiffeisen Regionalbank Achenkirch eGen) einen Kontokorrentkredit in Höhe von € 300.000,-- bei der Sparkasse Schwaz, Geschäftsstelle Achenkirch zu folgenden Konditionen aufzunehmen: Verzinsung 3-Montas-Euribor + 0,59 Prozentpunkte Aufschlag (3-Monats-Euribor zum 5.7.2019: - 0,354 %); Laufzeit: vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020; Bearbeitungsgebühr: keine; Kontoführungsgebühr: € 5,-- pro Monat; Überziehungsprovision: keine. Der Kontokorrentkredit dient zur Finanzierung der laufenden Ausgaben und Überbrückung finanzieller Engpässe, da Einnahmen (Gemeindesteuern, Förderungen, etc.) meistens erst zu einem späteren Zeitpunkt am Gemeindekonto einlangen. Der Kontokorrentkredit wird nur zur Abdeckung der veranschlagten Ausgaben lt. Haushaltsvoranschlag 2019 und 2020 verwendet und nicht für zusätzliche Sonderausgaben.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Parkabgabeverordnung genehmigt:

PARKABGABEVERORDNUNG DER GEMEINDE STEINBERG AM ROFAN

(Regelung der gebührenpflichtigen Parkplätze in der Gemeinde Steinberg am Rofan, Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2019 – Neuerlassung bzw. Wiederverlautbarung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan hat mit Beschluss vom 29.07.2019 aufgrund des § 2 Abs. 1 Tiroler Parkabgabegesetz 2006, LGBl. Nr. 9/2006, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018 folgende Parkabgabeverordnung erlassen:

§ 1 Abgabengegenstand, Abgabenanspruch, gebührenpflichtige Parkplätze

Die Gemeinde Steinberg am Rofan erhebt eine Parkabgabe.

(1) Die Abgabepflicht entsteht für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, die auf folgenden Parkplätzen täglich, ganzjährig zwischen 06.00 und 18.00 Uhr parken: Parkplatz „Parkplatz Unterberg“ (Grundstücke 2/1, 2/9 und 6/1) – Anhang 1 Parkplatz „Seal“ (Grundstück 261/57) – Anhang 2 Parkplatz „Schwarzenbach“ (Grundstück 266/1) – Anhang 3

(2) Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen und Lkws mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht ist es untersagt, die unter (1) genannten Parkplätze zu benutzen.

(3) Als Parken im Sinne des Gesetzes (StVO) gilt das Stehenlassen eines Fahrzeuges für mehr als 10 Minuten oder über die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit hinaus, sofern dieses Fahrzeug nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Gründe zum Stehenlassen gezwungen ist.

§ 2 Abgabenschuldner

Zur Entrichtung der Abgabe ist der Lenker des Fahrzeuges verpflichtet, der das Fahrzeug auf den betreffenden vor angeführten Parkplätzen (§ 1 Abs. 1) abstellt.

§ 3 Entgeltpflicht

Entgeltspflicht besteht täglich, ganzjährig von 6.00 bis 18.00 Uhr. Für die Benützung der Parkflächen ist folgendes Entgelt durch das Lösen eines Automatenparkscheines zu entrichten. Die Höhe der Parkgebühr beträgt wie folgt:

bis 2 Stunden € 2,00

Tagesticket (6.00 – 18.00 Uhr) € 4,00

Mehrtagesticket pro Tag (längstens 3 Tage möglich) € 4,00

(1) Die Parkscheine sind bei den Parkscheinautomaten zu lösen, welche die Gemeinde Steinberg am Rofan auf den jeweils unter § 1 Abs. 1 genannten Parkplätzen aufgestellt hat. Der Ausstellungstag und das Ende der Parkzeit sind auf dem gelösten Parkschein er-sichtlich. Der Parkschein ist an gut sichtbarer Stelle hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges anzubringen.

(2) Im Interesse einer bestmöglichen Parkraumbewirtschaftung kann die Abgabe unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse und die jeweils zulässige Parkdauer unterschiedlich hoch festgesetzt werden, wobei derartige Parkflächen durch Gemeinderatsbeschluss bezeichnet werden müssen.

§ 4 Pflichten des Lenkers

(1) Wird ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer der oben angeführten Parkflächen abgestellt, so hat der Lenker a) das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit dem für die jeweilige Parkfläche entsprechenden Parknachweis zu kennzeichnen.

b) den Anordnungen der Aufsichtsorgane (§ 7) Folge zu leisten.

c) sein Fahrzeug so zu parken, dass hiedurch die Benützung der anderen Parkflächen, insbesondere das Ein- und Ausparken anderer Kraftfahrzeuge weder behindert noch erschwert wird.

(2) Der Automatenparkschein ist bei mehrspurigen Fahrzeugen hinter der Windschutz-scheibe, bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe an sonst geeigneten Stellen gut wahrnehmbar und lesbar anzubringen. Es dürfen an den genannten Stellen nur jene Parkscheine sichtbar sein, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen.

§ 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Die bisher gültige Verordnung der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 02.08.2005 tritt außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Bürgermeister Helmut Margreiter e.h.

Kundmachungsvermerk:

Angeschlagen am: 30.07.2019

Abgenommen am: 14.08.2019

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, ein Buswartehaus für die Haltestelle „Untere Bergalm“ zum Preis in Höhe von € 5.682,12 exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 22.7.2019 von der Firma Innovametall Stahl- und Metallbau GmbH, Zamenhofstr. 19, 4020 Linz anzukaufen.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk, Firma, Preis brutto

Vermessung Friedhofgrund, DI Anton Margreiter, Wiesing € 1.080,--

Vermessung Umbau Gemeinde/Schulhaus, DI Anton Margreiter, Wiesing € 1.200,--

8) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 25.7.2019 aufzunehmen: Umbau Gemeinde/Schulhaus (Herstellung Barrierefreiheit) – Vergabe Automatiktür Haupteingang

9) Der Bürgermeister führte am 29.7.2019 Preisverhandlungen beim Gewerk „Automatiktür Haupteingang“ (Umbau Gemeinde/Schulhaus – Herstellung Barrierefreiheit) mit nachstehendem Ergebnis durch:

Firma, Angebot brutto, Nachlass, Angebot brutto NEU

Dormakaba Austria GmbH, 9.144,35 ( 100 %), -, 9.144,35

Fiegl + Spielberger, Innsbruck, 9.889,68 (+ 108,15), 15 % Rab. u. 3 % Sk., 8.154,04

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gewerk „Automatiktür Haupteingang“ beim Projekt „Umbau Gemeinde/Schulhaus“ (Herstellung Barrierefreiheit) zum Angebotspreis in Höhe von € 8.154,04 inkl. 20 % MWSt. an die Firma Fiegl + Spielberger, Langer Weg 28, 6020 Innsbruck als Billigstbieter zu vergeben.

Die Sitzung wurde um 21:45 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 30.07. – 14.08.2019 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 30.07.2019 

Abgenommen am: 14.08.2019

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)