Sitzungsprotokoll Nr. 45

09.07.2019

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 45

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 9.7.2019; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 3.7.2019

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Markus Thumer, Franz Meßner, Andreas Moser, Miriam Moser, Alexander Lindl, Lydia Auer, Thomas Auer

Entschuldigt: Michael Rupprechter

Unentschuldigt: Stefan Huber

Zuhörer: Veronika Moser

Geladene: Christoph Moser

Die Sitzung wurde um 19:05 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 44 vom 4.6.2019 genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass Herr Christoph Moser, Steinberg Nr. 161 am 14.6.2019 nachstehenden Antrag per E-Mail beim Gemeindeamt eingebracht hat: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Übernahme der Beitragskosten für einen Schul- und Kindergartenwechsel meiner drei Söhne Raphael, Danijel und Aaron Moser nach Achenkirch. Wie persönlich besprochen, bitte ich um Behandlung dieses Themas im Gemeinderat. Gerne bin ich bei der Sitzung persönlich anwesend und bitte um Bekanntgabe des Termins.“

Bei der Gemeinderatssitzung verteilte Christoph Moser ein E-Mail an die Gemeinderäte, welches er am 29.4.2019 an Frau Dr. Sabina Nagele (Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Gesellschaft und Arbeit) und an Frau Dipl.-Päd. Maria Peer (Fachberatung für Inklusion in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten) übermittelt hat. Im E-Mail beschrieb er seine Sichtweise zu den Vorfällen im Kindergarten und den getroffenen Maßnahmen sowie die Situation und Gefühlslage seiner Familie. Gemeinsam mit Christoph Moser wurde nochmals die Angelegenheit intensiv diskutiert. Der Gemeinderat versuchte, Christoph Moser dazu zu bewegen, seine drei Kinder doch im Kindergarten und der Volksschule Steinberg zu belassen. Christoph Moser bekräftigte wiederholt, dass ein Verbleib seiner drei Kinder im Kindergarten bzw. in der Volksschule Steinberg auf keinem Fall mehr in Frage kommt. Der Wechsel seiner Kinder in den Kindergarten bzw. die Volksschule nach Achenkirch steht unumstößlich fest. Der Gemeinderat gelangte zur Ansicht, dass eine Übernahme der Betriebsbeiträge den Kindergarten- und Schulstandort Steinberg extrem gefährden würde. Ohne Kindergarten und Volksschule wäre auch die Gemeinde als Wohnort für Familien unattraktiv. Das Bestreben der Gemeinde ist, u.a. mit günstigem Wohnraum junge Menschen und Familien in Steinberg zu halten bzw. von auswärts anzusiedeln. Bei diesem Vorhaben spielen Kindergarten und Volksschule eine zentrale Rolle.

Nach intensivem Austausch mit dem Antragsteller Christoph Moser und eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Ansuchen von Herrn Christoph Moser, Steinberg Nr. 161 auf Übernahme der Betriebsbeiträge aufgrund des geplanten Schul- bzw. Kindergartenwechsels nach Achenkirch abzulehnen.

Begründung: Eine Übernahme der Betriebsbeiträge würde ev. Beispielsfolgen nach sich ziehen und damit den Kindergarten- und Volksschulstandort Steinberg massiv gefährden. Kindergarten und Volksschule nehmen bei vielen Gemeindeprojekten eine zentrale Rolle ein. U.a. stellen Kindergarten und Schule eine Grundvoraussetzung dar, um als Wohnort für junge Menschen und Familien attraktiv zu sein (Projekt: Heimat Steinberg). Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 2) traf Gemeinderat Thomas Auer zur Sitzung ein.

3) Bgm. Margreiter berichtete, dass Kindergartenleiterin Christa Wöll voraussichtlich bis Ende August 2019 krankgeschrieben ist. Dankenswerterweise springt für die Sommerferienbetreuung Ingrid Tomedi für jeweils zwei Tage in der Woche ein. Damit ergeben sich nun folgende Öffnungszeiten für Juli und August 2019: Öffnung der Kinderbetreuung mit insgesamt zehn Wochenstunden an zwei Tagen (Mo. und Mi. von 8:00 – 13:00 Uhr) jeweils in der KW 28, 29, 30, 31, 32 und 33 (bis inklusive 14.8.2019) danach zweieinhalb Wochen Ferien (KW 33, 34 und 35). Das Kindergartenjahr 2019/20 beginnt dann regulär am 2.9.2019.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig folgende Sommeröffnungszeiten für den alterserweiterten Kindergarten „Schneeglöckchen“ genehmigt: Öffnung der Kinderbetreuung mit 10 Wochenstunden an 2 Tagen (Mo. und Mi. von 8:00 – 13:00 Uhr) jeweils in der KW 28, 29, 30, 31, 32 und 33 (bis inklusive 14.8.2019) und danach zweieinhalb Wochen Ferien (KW 33, 34 und 35). Das Kindergartenjahr 2019/20 beginnt dann regulär am 2.9.2019. Die Sommeröffnung wird von Ingrid Tomedi alleine betreut bzw. durchgeführt.

4) Aufgrund der Änderung der Sommeröffnungszeiten hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den GR.-Beschluss vom 4.6.2019, Pkt. 7 aufzuheben und gleichzeitig nachstehende Elternbeiträge für die Sommerbetreuung im alterserweiterten Kindergarten „Schneeglöckchen“ für die Monate Juli und August 2019 zu genehmigen:

Elternbeiträge pro Kind (Krippen/Kindergartenkinder Einheimische):

Betreuung pro Monat € 30,-- Betreuung pro Monat 

für jedes weitere Geschwisterkind € 20,--

Betreuung pro Tag € 6,50

Betreuung pro Tag für jedes weitere Geschwisterkind € 4,50

Kostenersatz bei „Nichtabholung“ pro Kind je angefangene halbe Stunde € 30,--

5) Der Gemeindevorstand führte am 26.6.2019 Preisverhandlungen beim Gewerk „Fliesenlegerarbeiten“ (Umbau Gemeinde/Schulhaus – Herstellung Barrierefreiheit) mit folgendem Ergebnis durch:

Firma, Angebot brutto, Nachlass, Angebot brutto NEU

Sappl Fliesentechnik, Steinberg; 11.614,48 ( 100 %); - 3 % Skonto; 11.266,05 *)

Toni’s Fliesen, Brixlegg; 13.503,13 (+ 116,26); -; 13.503,13

Das Angebot umfasst nachstehende Fliesenlegerarbeiten (inkl. Fliesen):

- Behinderten-WC im EG

- Boden Foyer im EG

- Badezimmer Wohnung im OG

- WC Gemeindeverwaltung im OG

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gewerk „Fliesenlegerarbeiten“ beim Projekt „Umbau Gemeinde/Schulhaus“ (Herstellung Barrierefreiheit) zum Angebotspreis in Höhe von € 11.266,05 inkl. 20 % MWSt. an die Firma Sappl Fliesentechnik, 6215 Steinberg Nr. 167 als Billigstbieter zu vergeben.

*) Die im Angebot enthaltenen Fliesen und Verlegearbeiten fürs Außenlager (es wurde die Betondecke auf Fußbodenniveau errichtet) und für den Bankomatraum (es wird ein versiegelter Estrich verlegt) entfallen und müssen noch in Abzug gebracht werden.

6) Der Gemeindevorstand führte am 26.6.2019 Preisverhandlungen beim Gewerk „Tischlerarbeiten – Fenster, Innen- und Brandschutztüren“ (Umbau Gemeinde/Schulhaus – Herstellung Barrierefreiheit) mit folgendem Ergebnis durch:

Firma; Angebot brutto; Nachlass; Angebot brutto NEU

Astwerk M&F GmbH, Kramsach; 24.899,12 ( 100 %); -; 24.899,12

Tischlerei Sarg, Achenkirch; 26.968,80 (+ 108,31); 5 % Rab. u. 3 % Sk.; 24.851,75

Die Firma Tischlerei Jaud, Achenkirch wurde ebenfalls zur Anbotslegung geladen, hat aber leider abgesagt.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gewerk „Tischlerarbeiten – Fenster, Innen- und Brandschutztüren“ beim Projekt „Umbau Gemeinde/Schulhaus“ (Herstellung Barrierefreiheit) zum Angebotspreis in Höhe von € 24.851,75 inkl. 20 % MWSt. an die Firma Tischlerei Walter Sarg, 6215 Achenkirch Nr. 459 als Billigstbieter zu vergeben.

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass von der Firma Widauer Installationen GmbH & CoKG, Maurach zwei Nachträge vorliegen.

Nachtrag 1:

Änderung Lüftungsausgänge Musikprobelokal (Zu- und Abluft) zum Preis in Höhe von € 2.850,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 12.6.2019 Die Arbeiten werden von der Firma Ing. Gerhard Trenkwalder GmbH, Jenbach durchgeführt.

Änderung Pellets-Füll- und Entlüftungsleitung zum Preis in Höhe von € 3.278,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 12.6.2019

Die Firma Widauer Installationen GmbH & Co.KG gewährt wie beim Hauptangebot 5 % Nachlass und 3 % Skonto.

Nachtrag 2:

Kesseltausch Pellets-Heizung (ETA-Pelletkessel 100 KW, Anschlussmaterial, Demontage Kessel alt und Montage Kessel neu) zum Preis in Höhe von € 21.365,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 25.6.2019

Die Firma Widauer Installationen GmbH & Co.KG gewährt noch 3 % Skonto.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig 

den Nachtrag 1:

Änderung Lüftungsausgänge Musikprobelokal (Zu- und Abluft) und Änderung Pellets-Füll- und Entlüftungsleitung zum Gesamtpreis in Höhe von € 6.128,-- exkl. 20 % MWSt. (abzüglich - 5 % Rabatt und – 3 % Skonto) lt. Angebot vom 12.6.2019

sowie

Nachtrag 2:

Kesseltausch Pellets-Heizung (ETA-Pelletkessel 100 KW, Anschlussmaterial, Demontage Kessel alt und Montage Kessel neu) zum Preis in Höhe von € 21.365,-- exkl. 20 % MWSt. (abzüglich – 3 % Skonto) lt. Angebot vom 25.6.2019 der Firma Widauer Installationen GmbH & Co.KG, Maurach genehmigt.

8) Bgm. Margreiter berichtete, dass von Herrn Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 ein Einspruch gegen den Entwurf vom 04.02.2019, Zl. 929-2019-00002 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg im Bereich der Gp. 261/53 in EZ 90006 der KG. Steinberg im Ausmaß von 3.346 m² (Thomas Auer, Steinberg Nr. 205) - Umwidmung Bau- und Recyclinghof – fristgerecht während der Auflagefrist am 27.05.2019 per Einschreiben im Gemeindeamt eingelangt ist. In seinem Einspruch behauptete Franz Schwaiger und legte als Beweis einen Auszug aus der Regulierungsurkunde vom 30.11.1887 vor, dass die neu geschaffene Gp. 261/53 weidebelastet ist. Da für das Widmungsverfahren etwaige auf dem Grundstück lastende Dienstbarkeiten und Servituten irrelevant sind, wird dem Einspruch keine Folge gegeben und somit abgewiesen. Dienstbarkeiten oder Servituten sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Diese beschränkten dinglichen Nutzungsrechte sind im Bauverfahren zu berücksichtigen. Bgm. Margreiter weist darauf hin, dass zur Klärung, ob auf der Gp. 261/53 Weiderechte bestehen oder nicht, ein Feststellungsverfahren bei der Abt. Zusammenlegung, Bringung und Servituten (Amt der Tiroler Landesregierung) eingeleitet werden kann. Dieses Feststellungsverfahren muss von einem Berechtigten beantragt werden, da die Regulierung der Weiderechte ein zivilrechtliches Thema ist. Sollte das Feststellungsverfahren ergeben, dass die Fläche weidebelastet ist, kann mit dem Feststellungsbescheid das Eintragen der Weiderechte im Grundbuch beantragt werden.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den fristgerecht eingebrachten Einspruch vom 27.05.2019 von Herrn Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 gegen den Entwurf vom 04.02.2019, Zl. 929-2019-00002 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg im Bereich der Gp. 261/53 in EZ 90006 der KG. Steinberg im Ausmaß von 3.346 m² (Thomas Auer, Steinberg Nr. 205) – Umwidmung von Freiland in Vorbehaltsfläche für den Gemeindebedarf mit der Festlegung: Bau- und Recyclinghof - keine Folge zu geben und somit abzuweisen. Begründung: Für das Widmungsverfahren sind etwaige auf dem Grundstück lastende Dienstbarkeiten und Servituten irrelevant. Dienstbarkeiten oder Servituten sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Diese beschränkten dinglichen Nutzungsrechte sind im Bauverfahren zu berücksichtigen.

Die Gemeinderäte Thomas Auer und Lydia Auer waren wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8) nicht anwesend.

9) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 04.02.2019, Zl. 929-2019-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 261/53 in EZ 90006 der KG. Steinberg im Ausmaß von 3.346 m² (Thomas Auer, Steinberg Nr. 205)

zu genehmigen.

Der Entwurf Zl. 929-2019-00002 sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 261/53 in EZ 90006 der KG. Steinberg im Ausmaß von 3.346 m² (Thomas Auer, Steinberg Nr. 205) von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2016 in Vorbehaltsfläche für den Gemeindebedarf gemäß § 52 TROG 2016 mit der Festlegung: Bau- und Recyclinghof im Gesamtausmaß von 3.346 m² lt. Vermessung DI Anton Margreiter, Wiesing, GZ. 2587A vom 18.07.2018 vor.

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes lag durch vier Wochen hindurch, vom 08.05.2019 bis 06.06.2019, während der Amtsstunden (Mo. – Fr. von 8:00 – 12:00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme auf und wird nun an das Amt der Tiroler Landesregierung (Bau- und Raumordnungsrecht) zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung weitergeleitet.

Die Gemeinderäte Thomas Auer und Lydia Auer waren wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8) nicht anwesend.

10) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Gewerk, Firma, Preis brutto

Abdeckung Bilanzverlust, Gesundheitssprengel Sozial/Gesundheitssprengel Achenk. € 2.868,--

Absteckung Grundgrenzen Feuerwehrhaus, DI Anton Margreiter, Wiesing € 240,--

Ladegerät und Akkus Funkgeräte (Feuerwehr), Funktechnik Holzknecht GmbH € 341,64

Einsatz Sandkehrmaschine (Frühjahrsputz), Thomas Moser, Steinberg € 1.755,60

Auskunft wg. Vorsorgekasse (Dorfhaus), Stauder, Schuchter, Kempf, Ibk. € 103,50

Pflanzen für Blumenbeet Dorfplatz, Gartenbaubetrieb Reinold, Vomp € 82,56

Material Kanalhausanschluss Fam. Ortner, HB-Technik GmbH & Co.KG € 917,18

Lageplan Bauverh. Umbau Gemeinde/Schulhaus, DI Anton Margreiter, Wiesing € 384,--

div. Reparaturen und Instandhaltungen (Dorfhaus), Elektro Tom, Achenkirch € 831,08

div. Reparaturen (Gemeindeinfrastrukturen), Elektro Tom, Achenkirch € 4.424,59

Blumenerde für Blumenbeet (Dorfhaus), Raiffeisen Lagerhaus Achenkirch € 55,42

Buskosten Frühlingsausflug Senioren, Mair Touristik, Uderns € 850,--

Datenvernichtung Gemeindeverwaltung, Reisswolf Österreich GmbH, Ibk. € 944,13

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 10) hat sich Vbgm. Leonhard Hintner von der Sitzung entfernt.

Die Sitzung wurde um 21:50 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 15.07. – 30.07.2019 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 15.07.2019    

Abgenommen am: 30.07.2019

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)