Sitzungsprotokoll Nr. 42

26.03.2014

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 42

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 26.3.2014;

Tagesordnung lt. Einladung vom 21.3.2014

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Thomas Rupprechter, Georg Arzberger, Sonja Stubenböck, Robert Huber, Matthias Lengauer, Thomas Auer, Elisabeth Neuhauser, Markus Thumer

Entschuldigt: Konrad Haaser

Zuhörer: -

Geladene: -

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 41 vom 6.3.2014 genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Jahresrechnung 2013 im Februar 2014 von der Gde.-Kassierin fertig gestellt wurde. Die Jahresrechnung wurde am 20.2.2014 vom Überprüfungsausschuss geprüft und lag dann anschließend 14 Tage zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf. Stellungnahmen zur Jahresrechnung 2013 sind keine eingelangt.

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen: € 1.083.830,33

Ausgaben: € 1,093.825,29

Jahresergebnis: - € 9.994,96

Außerordentlicher Haushalt:

Einnahmen: € 99.701,31

Ausgaben: € 99.701,31

Jahresergebnis: € 0,--

Bgm. Margreiter präsentierte dem Gemeinderat ein paar Eckdaten der Jahresrechnung 2013. Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses berichteten dem Gemeinderat, dass die Jahresrechnung 2013 sehr genau geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Sie stellten den Antrag, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen und dem Rechnungsleger die Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister verlas noch die Überschreitungen, die ebenfalls mit der Jahresrechnung zu genehmigen sind. Nach der Beantwortung von diversen Anfragen, übergab Bgm. Margreiter den Vorsitz an Vbgm. Leonhard Hintner und verließ das Sitzungszimmer.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig die Überschreitungen der Haushaltsstellen

1/099-72800 Allgemeine Verwaltung: Beerdigung/Gedenken Ehrennadelträger € 3.051,91

1/163-02000 Bau- und Feuerpolizei: SV-Gebühren Feuerbeschau € 2.076,--

1/179-61190 KAT-Schäden: Sanierung untere Mühlbachbrücke € 69.248,94

1/320-75100 Landesmusikschule: Beitrag € 2.399,--

1/363-01000 Dorferneuerung: Architektenwettbewerb Dorfzentrum NEU € 9.906,--

1/363-29890 Dorferneuerung: Zuführung an Baurücklage € 20.000,--

1/363-72990 Dorferneuerung: Prozessbegleitung Dorfzentrum NEU (Mag. Krismer) € 7.444,--

1/690-75200 Verkehr: Betriebsbeitrag Regiobus € 2.404,11

1/814-04000 Straßenreinigung: Ankauf Schneepflug € 12.010,--

1/814-51100 Straßenreinigung: Gemeindearbeiter - Abrechnung Überstunden € 11.790,19

1/814-58100 Straßenreinigung: Gemeindearbeiter – Dienstgeberbeitrag € 2.119,70

1/814-61700 Straßenreinigung: Reparatur JCB-Baggerlader € 3.745,95

1/851-34600 Abwasserbeseitigung: Tilgung P.S.K.-Darlehen € 6.125,45

1/851-34601 Abwasserbeseitigung: Tilgung Sparkassen-Darlehen € 4.318,75

1/851-91000 Abwasserbeseitigung: Zuführung an den außerordentlichen Haushalt Kanal € 99.701,31

1/914-77900 Finanzverwaltung: Transferzahlungen an Betriebe mit marktbest. Tätigkeit € 97.617,55

5/851-10000 Kanal: Gutachten Leitungsschäden € 7.707,75

5/851-96400 Kanal: Abgang Vorjahr € 51.388,56

der Jahresrechnung 2013 genehmigt. Der Großteil der Überschreitungen wurde bereits im abgelaufenen Jahr 2013 mit Gemeinderatsbeschlüssen genehmigt. Ebenfalls wurde dem Bürgermeister als Rechnungsleger die Entlastung ausgesprochen und 1-stimmig die Jahresrechnung 2013 genehmigt. Bei den Abstimmungen war Bgm. Margreiter nicht anwesend. Nach der Abstimmung übergab der Vizebürgermeister den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen Kontokorrentkredit in Höhe von € 150.000,-- bei der Raiffeisenbank Achenkirch, Filiale Steinberg zu folgenden Konditionen aufzunehmen: Verzinsung 3-Montas-Euribor + 1,50 Prozentpunkte Aufschlag (= derzeit 1,875 %) und Laufzeit bis zum 31.12.2014. Der Kontokorrentkredit dient zur Finanzierung der laufenden Ausgaben und Überbrückung finanzieller Engpässe, da Einnahmen (Gemeindesteuern, Förderungen, etc.) meistens erst zu einem späteren Zeitpunkt am Gemeindekonto einlangen. Der Kontokorrentkredit wird nur zur Abdeckung der veranschlagten Ausgaben lt. Haushaltsvoranschlag 2014 verwendet und nicht für zusätzliche Sonderausgaben.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Verordnung aufgrund des § 13 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989 idgF iVm § 30 Abs. 1 lit. a Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO, LGBl. Nr. 36/2001 idgF, beschlossen:

§ 1 Erklärung zur Gemeindestraße Die Grundstücke Nr. 324 im Ausmaß von 3.125 m², Nr. 325 im Ausmaß von 4.393 m² und Nr. 297/1 im Ausmaß von 1.899 m² der KG Steinberg wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwaz vom 10.4.1997, Zahl 1182/97 – 1190/97 sowie das Grundstück Nr. 326 in einem Ausmaß von insgesamt 10.830 m² der KG. Steinberg mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwaz vom 11.11.1999, Zahl 3781/99 – 3784/99 in das öffentliche Gut, EZ 17 der KG Steinberg übertragen und werden nun zur Gemeindestraße „Endtal-Durra“ erklärt.

§ 2 Lage Die Lage dieser Grundstücke ist in den Lageplänen des DI Josef Friedl, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Innsbruck vom 28.10.1994, GZ 11905/1994 sowie vom 25.1.1999, GZ. 12570/98, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden, dargestellt.

§ 3 Benützungsbeschränkungen Benützungsbeschränkungen nach § 4 Abs. 2 Tiroler Straßengesetz werden nicht festgelegt.

§ 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt gemäß § 60 Abs. 3 TGO mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde Steinberg am Rofan in Kraft.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Beitrag Mountainbikewege Achensee 2013 Achensee Tourismus, Achenkirch € 487,20

Reparatur Straßenbeleuchtung (Brücke Windegg) Elektro Tom GmbH, Achenkirch € 549,61

Schlüsselnachbestellung Feuerwehrhaus Lintner Sicherheitstechnik, Schwaz € 163,08

Einbau Mischermotor Lüftung Musikprobelokal Sanitär Fingerlos, Achenkirch € 342,72

6) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 21.3.2014 aufzunehmen. TGO-Pkt. 7) Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der Hypo Tirol Bank - Verlängerung Darlehenslaufzeit

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass die beiden Bedarfszuweisungen (je € 250.000,-- für das Jahr 2014 und 2015 = gesamt € 500.000,--) zur Tilgung des Zwischen-finanzierungsdarlehens bei der Hypo Tirol Bank lt. Besprechung vom 17.3.2014 mit Herrn Landesrat Mag. Johannes Tratter (Finanzierung Dorfzentrum NEU) nun wie folgt verwendet werden: 2014 € 50.000,-- Bedarfszuweisung für Haushaltsausgleich 2015 € 450.000,-- Bedarfszuweisung für Dorfzentrum NEU Dies hat zur Folge, dass die Laufzeit beim Zwischenfinanzierungsdarlehen vom 31.12.2015 bis zum 31.12.2018 verlängert werden muss. Die übrigen Vertrags-verhältnisse bleiben unverändert. Für die Änderung der Darlehnslaufzeit wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 111,02 fällig. Es liegt mittlerweile eine mündliche Zusage über die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von € 500.000,-- für das Jahr 2018 mit dem Titel „Rückzahlung Zwischenfinanzierungsdarlehen“ durch Büroleiter Mag. Ewald Spiegl (Büro Landesrat Tratter) vor. Diese Bedarfszuweisung wird nur abgerufen, wenn die aus dem Kanalprozess erwarteten Rückzahlungen nicht zur Abdeckung des Darlehens ausreichen würden.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die vorliegende Nachtragsvereinbarung zum Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der Hypo Tirol Bank, betreffend des Punktes „Tilgung“, zu genehmigen. Der Punkt „Tilgung“ lautet wie folgt: Das aushaftende Darlehen ist am 31.12.2018 zur gänzlichen Rückzahlung fällig. Die Abdeckung des Darlehens erfolgt durch Bedarfszuweisung vom Land Tirol in Höhe von € 500.000,--. Für diese Änderung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 111,02 von der Hypo Tirol Bank verrechnet. Die Nachtragsvereinbarung wird der Bezirkshauptmannschaft Schwaz zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.

Die Sitzung wurde um 22:30 Uhr geschlossen!