Sitzungsprotokoll Nr. 42

30.04.2019

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 42

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 30.4.2019; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 25.4.2019

Anwesende Gemeinderäte: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Markus Thumer, Franz Meßner, Andreas Moser, Miriam Moser, Alexander Lindl, Thomas Auer, Lydia Auer, Stefan Huber, Michael Rupprechter

Anwesende Ersatzgemeinderäte: Melanie Meßner, Gebhard Stubenböck, Stephan Arzberger, Gerhard Sappl

Entschuldigt: -

Unentschuldigt: -

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 41 vom 27.3.2019 mit 9 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass am Freitag, den 19.4.2019 die Bewerbungsfrist für die Besetzung der Karenzstelle in der Finanzverwaltung mit Außendienstarbeiten (Unterstützung der Gemeindearbeiter) abgelaufen ist.

Aufgabengebiet: Führung der gesamten Buchhaltung und Finanzverwaltung, Mitarbeit bei allgemeinen Verwaltungstätigkeiten sowie im Außendienst (Unterstützung der Gemeindearbeiter).

Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden, d.s. 100 % der Vollbeschäftigung

Anstellung und Entlohnung: Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Gemeindevertrags-bedienstetengesetzes 2012, Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Vertragsbedienstete mit einem Bruttogrundbezug von € 1.624,60 zuzüglich Verwaltungsdienstzulage € 173,40 und Personalzulage € 296,10, wobei die exakte Höhe des Entgeltes im Einzelfalle nach dem ermittelten Vorrückungsstichtag (insbesondere Vordienstzeiten) festgestellt wird.

Sonstiges: Es handelt sich um eine Karenzstelle. Die Anstellung erfolgt daher befristet bis zum 31.12.2021 (Karenzstelle). Bei zufriedenstellender Arbeitsleistung wird nach Ablauf der Karenzstelle eine Weiterbeschäftigung in der Gemeindeverwaltung in Verbindung mit Tätigkeiten im Außendienst (Unterstützung der Gemeindearbeiter) angeboten.

Es sind vier Bewerbungen fristgerecht eingelangt:  

Stephanie Haberl 

Kathrin Huber  

Caroline Lengauer  

Andreas Huber

Bgm. Margreiter brachte dem Gemeinderat die Lebensläufe der vier Bewerber (m/w) zur Kenntnis.

Klärung Befangenheit:

Nachstehende Gemeinderatsmitglieder sind bei diesem Tagesordnungspunkt befangen:

Bgm. Helmut Margreiter (Cousin zu Stephanie Haberl)

Franz Meßner (Tochter)

Andreas Moser (Lebensgefährtin)

Stefan Huber (Bruder)

Abstimmung über Befangenheit:

Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern konnte einvernehmlich geklärt werden. Es war somit keine Abstimmung notwendig.

Anstelle der befangenen Gemeinderatsmitglieder sind nachstehende Ersatzgemeinderäte anwesend:

Melanie Meßner für Bgm. Helmut Margreiter

Gebhard Stubenböck für Franz Meßner

Stephan Arzberger für Andreas Moser

Gerhard Sappl für Stefan Huber

Bgm. Margreiter nahm die Angelobung von Ersatzgemeinderat Gebhard Stubenböck vor.

Zur Abstimmung zugelassene Gemeinderäte und Ersatzgemeinderäte:

Leonhard Hintner (Vizebürgermeister)

Markus Thumer (Gemeindevorstand)

Lydia Auer (Gemeinderätin)

Thomas Auer (Gemeinderat)

Alexander Lindl (Gemeinderat)

Miriam Moser (Gemeinderätin)

Michael Rupprechter (Gemeinderat)

Melanie Meßner (Ersatzgemeinderätin)

Gebhard Stubenböck (Ersatzgemeinderat)

Stephan Arzberger (Ersatzgemeinderat)

Gerhard Sappl (Ersatzgemeinderat)

Bgm. Margreiter teilte dem Gemeinderat mit, dass über die Besetzung von Stellen gemäß § 45 Abs. 5 TGO 2001 geheim abzustimmen ist. Auf Antrag kann der Gemeinderat aber auch eine offene Abstimmung beschließen. Ein Antrag für eine offene Abstimmung wurde nicht eingebracht. Somit werden alle Abstimmungsdurchgänge geheime mittels Stimmzettel durchgeführt.

Zur Abstimmung über die vier Stellenbewerber (m/w) schlug Bgm. Margreiter folgendes Abstimmungsprozedere vor:

Zur Abstimmung werden Stimmzettel verwendet, auf denen die Namen der vier Stellenbewerber (m/w), gereiht nach dem Datum des Einlangens der Bewerbung im Gemeindeamt, abgedruckt sind. Jeder Gemeinderat (bei Befangenheit: Ersatzgemeinderat) bekommt einen Stimmzettel, der wie bei einer Wahl auszufüllen ist. D.h., jeder Gemeinderat (Ersatzgemeinderat) kann nur eine Stimme für einen der vier Bewerber (m/w) vergeben. Eine gültige Stimme wird durch Ankreuzen des Kreises neben dem entsprechenden Bewerber (m/w) oder durch Setzen einer sonstigen Markierung bei dem entsprechenden Bewerber (m/w) vergeben. Ein leerer abgegebener Stimmzettel ist ungültig. Der Stimmzettel ist auch ungültig, wenn zum Beispiel mehrere Bewerber (m/w) angekreuzt wurden. Die Gemeinderäte gehen einzeln zur geheimen Abstimmung. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen. Nachdem alle Gemeinderäte (bei Befangenheit: Ersatzgemeinderäte) abgestimmt haben, wird die Auswertung von zwei Gemeinderäten (Stimmenzähler) vorgenommen.

1. Abstimmungsdurchgang:  

Erreicht einer der vier Bewerber (m/w) nach der ersten Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit (mindestens 6 von 11 Stimmen), so gilt die Anstellung dieses Bewerbers (m/w) lt. der Stellenausschreibung vom 28.3.2019 vom Gemeinderat als genehmigt.  

Erreicht keiner der Bewerber (m/w) die absolute Mehrheit, wird ein zweiter Abstimmungsdurchgang durchgeführt, wobei nur noch über jene zwei Bewerber (m/w) abgestimmt wird, die im ersten Abstimmungsdurchgang die meisten Stimmen erhalten haben. Haben bei den zweitmeisten Stimmen zwei oder mehrere Bewerber (m/w) Stimmengleichheit, werden alle stimmengleichen Bewerber mit den zweitmeisten Stimmen für den zweiten Abstimmungsdurchgang zugelassen.  

Liegt nach dem ersten Abstimmungsdurchgang eine Stimmengleichheit bei den Bewerbern (m/w) mit den meisten Stimmen vor, wird ebenfalls ein zweiter Abstimmungsdurchgang durchgeführt. Es sind für den zweiten Abstimmungsdurchgang nur die stimmengleichen (zwei oder mehrere) Bewerber (m/w) mit den meisten Stimmen zugelassen.

2. Abstimmungsdurchgang:  

Erreicht einer der Bewerber (m/w) im zweiten Abstimmungsdurchgang die einfache Stimmenmehrheit von den abgegebenen gültigen Stimmen, so gilt die Anstellung dieses Bewerbers (m/w) lt. der Stellenausschreibung vom 28.3.2019 vom Gemeinderat als genehmigt.  

Liegt eine Stimmengleichheit bei den Bewerbern mit den meisten Stimmen vor, wird ein dritter Abstimmungsdurchgang durchgeführt.

3. Abstimmungsdurchgang:

Der dritte Abstimmungsdurchgang ist ein Losentscheid. Das Los wird von dem an Lebensjahren jüngsten zur Abstimmung zugelassenen Gemeinderatsmitglied (Ersatzmitglied) gezogen. Jener Bewerber (m/w) der mittels Los gezogen wird, erhält die Stelle als neuer Gemeindemitarbeiter (m/w) und gleichzeitig die Genehmigung vom Gemeinderat über die Anstellung lt. der Stellenausschreibung vom 28.3.2019.

Bgm. Margreiter übergibt nun den Vorsitz an Vbgm. Leonhard Hintner.

Nach eingehender Beratung und Erläuterung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Abstimmungsverfahren zur Ermittlung bzw. Wahl des neuen Gemeindemitarbeiters (m/w) für die am 28.3.2019 ausgeschriebene Stelle (Finanzverwaltung mit Verwaltungstätigkeiten und Arbeiten im Außendienst) zu genehmigen.

Vor der Abstimmung (1. Abstimmungsdurchgang) wurden noch die Gemeinderätinnen Lydia Auer und Miriam Moser als Stimmenzähler vom Gemeinderat bestimmt.

Vbgm. Leonhard Hintner zeigte den Gemeinderäten bzw. Ersatzgemeinderäten die leere Wahlurne, die anschließend verschlossen wurde.

1. Abstimmungsdurchgang:

Zur Abstimmung über die Anstellung eines vollbeschäftigten Gemeindemitarbeiters (m/w) für die am 28.3.2019 ausgeschriebene Stelle (Finanzverwaltung mit Verwaltungstätigkeiten und Arbeiten im Außendienst) standen nachstehende Bewerber (m/w) zur Auswahl:  

Stephanie Haberl  

Kathrin Huber  

Caroline Lengauer  

Andreas Huber

Die Gemeinderäte nahmen die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel einzeln vor. Nachdem alle Gemeinderäte (Ersatzgemeinderäte) abgestimmt hatten, wurde die Wahlurne nochmals geschüttelt und anschließend geöffnet. Die Stimmenzähler nahmen die Auszählung der Stimmen vor. Die geheime Abstimmung mittels Stimmenzetteln über die Anstellung eines vollbeschäftigten Gemeindemitarbeiters (m/w) für die am 28.3.2019 ausgeschriebene Stelle (Finanzverwaltung mit Verwaltungstätigkeiten und Arbeiten im Außendienst) ergab folgendes Ergebnis:

Abstimmungsergebnis:

11 abgegebene Stimmzettel, davon 11 gültige Stimmen und 0 ungültige Stimmen

Bewerber (m/w):

Stephanie Haberl 0 Stimmen

Kathrin Huber 1 Stimmen

Caroline Lengauer 1 Stimme

Andreas Huber 9 Stimmen

Somit wird mit 9 Stimmen, welche auch zugleich der Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates entspricht (absolute Mehrheit), Herr Andreas Huber, wohnhaft in 6215 Steinberg Nr. 21 als Gemeindemitarbeiter für die am 28.3.2019 ausgeschriebene Stelle (Finanzverwaltung mit Verwaltungstätigkeiten und Arbeiten im Außendienst) mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % (d.s. 40 Wochenstunden) angestellt. Die Entlohnung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Vertragsbedienstete mit einem Bruttogrundbezug von € 1.624,60 zuzüglich Verwaltungsdienstzulage € 173,40 und Personalzulage € 296,10, wobei die exakte Höhe des Entgeltes nach dem ermittelten Vorrückungsstichtag (insbesondere Vordienstzeiten) festgestellt wird. Die Anstellung erfolgt vorerst befristet bis zum 31.12.2021 (Karenzstelle). Bei zufriedenstellender Arbeitsleistung wird nach Ablauf der Befristung (Karenzstelle) eine Weiterbeschäftigung in der Gemeindeverwaltung in Verbindung mit Tätigkeiten im Außendienst (Unterstützung der Gemeindearbeiter) angeboten. Es wird mit Andreas Huber ein ehest möglicher Dienstantritt vereinbart.

Anstelle der Ersatzgemeinderäte Melanie Meßner, Gebhard Stubenböck, Stephan Arzberger und Gerhard Sappl übernehmen wieder Bgm. Helmut Margreiter und die Gemeinderäte Franz Meßner, Stefan Huber und Andreas Moser ihr Gemeinderatsmandat.

Vbgm. Leonhard Hintner übergibt wieder den Vorsitz an Bgm. Helmut Margreiter.

Bgm. Margreiter bedankte sich bei den Ersatzgemeinderäten für ihren Einsatz.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den GR.-Beschluss vom 27.3.2019, Pkt. 8, § 1 wie folgt abzuändern:

§ 1

Waldumlage, Umlagesatz

Die Gemeinde Steinberg am Rofan erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz für die Waldkategorien Wirtschaftswald mit 60 %, Schutzwald im Ertrag mit 50 % und Teilwald im Ertrag mit 80 % der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 26.1.2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.

4) Der Gemeindevorstand führte am 25.4.2019 Preisverhandlungen beim Gewerk „Personenaufzug“ (Umbau Gemeinde/Schulhaus – Herstellung Barrierefreiheit) mit folgendem Ergebnis durch:

Firma, Angebot brutto, Nachlass, Angebot brutto NEU

Otis GmbH, Innsbruck, 28,536,-- ( 100 %), 3 % Skonto, 27.679,92

Hollaus-Aufzüge, Breitenbach 28.716,--- (+ 100,63), Rabatt: € 730,--, 27.986,--

Kone AG, Innsbruck, 31.800,-- (+ 111,44), Rabatt: € 5.400,--, 26.400,--

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gewerk „Personenaufzug“ beim Projekt „Umbau Gemeinde/Schulhaus“ (Herstellung Barrierefreiheit) zum Angebotspreis in Höhe von € 26.400,-- inkl. 20 % MWSt. an die Firma Kone AG, Eduard-Bodem-Gasse 1/3, 6020 Innsbruck als Billigstbieter zu vergeben.

5) Bgm. Margreiter berichtete, dass beim Herren-WC (Pissoire) beim Dorfhaus Steinberg die Versiegelung des Betonbodens durch Urin sehr stark angegriffen („zerfressen“) ist. Die Firma Fankhauser Estriche GmbH, Kramsach hat zwei Sanierungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

Variante 1: bestehenden geschliffenen Betonboden anschleifen und neu versiegeln (Kosten: € 980,-- netto)

Variante 2: bestehenden geschliffenen Betonboden ca. 3 mm abschleifen und eine Beschichtung mit Terrazzoeffekt aufbringen (Kosten: € 1.680,-- netto).

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Sanierung des geschliffenen Betonbodens beim Herren-WC (Pissoire) beim Dorfhaus Steinberg an die Firma Fankhauser Estriche GmbH, Kramsach zum Preis von € 1.680,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 8.4.2019 (Variante 2) zu vergeben.

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk, Firma, Preis netto

Reparatur Schneepflug und JCB-Schaufel, Schlosserei Thomas Moser, Achenk., € 1.068,48

Todesanzeige TT (Johann Hintner), Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH, € 868,20

Erneuerung Tischseifenspender (Dorfhaus), Installationen Stecher, Achenkirch, € 124,20

Schneeräumung PW Köglboden + Loipenparkplatz, Markus Thumer, Steinberg, € 1.155,--

Abschlussessen Freiwillige, Dorfhaus Steinberg, € 299,11

Einladung Geburtstagsgetränk für Toni Widmann, Dorfhaus Steinberg, € 94,58

Einladung Mittagessen Abt. Raumordnung (ATL), Dorfhaus Steinberg, € 57,01

Einladung Getränke Vermieter/Wirtestammtisch, Dorfhaus Steinberg, € 36,08

Großgeräteservice wg. Verpachtung (Dorfhaus), FHE Franke, Innsbruck, € 195,50

Blumen (Verabschiedung Mirko + Rosi Divkovic), Blumen Seidler, Maurach, € 35,40

Ankauf Werkzeug + Material (Feuerwehr), Eisen-Orgler, Schwaz, € 315,04

Servicematerial Loipengerät, Kässbohrer Austria GmbH, Kuchl, € 174,60

Leihgebühr Kleinbus (Exkursion BD St. Jodok), Autohaus Hecher GmbH, Achenk., € 80,80

Konsumation Freiwillige (Rosenmontag), Dorfhaus Steinberg, € 136,36

Geschenk für Toni Steinlechner (Kanal), Dorfhaus Steinberg, € 26,67

Die Sitzung wurde um 21:35 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 02.05. – 17.05.2019 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 02.05.2019 

Abgenommen am: 17.05.2019

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter