Sitzungsprotokoll Nr. 33

11.10.2018

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 33

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 11.10.2018; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 4.10.2018

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Alexander Lindl, Franz Meßner, Andreas Moser, Thomas Auer, Markus Thumer, Miriam Moser, Stefan Huber

Entschuldigt: Lydia Auer, Michael Rupprechter

Unentschuldigt: -

Zuhörer: Thomas Eder (Betriebsleiter Hochalmlifte Christlum Achenkirch GmbH)

Geladene: -

Die Sitzung wurde um 19:30 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 32 vom 11.9.2018 1-stimmig genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass Notar Mag. Josef Reitter einen Kaufvertragsentwurf über den Ankauf von rund 3.346 m² Grund (Standort für Errichtung Gemeindebauhof) durch die Gemeinde Steinberg am Rofan von Herrn Thomas Auer, Steinberg Nr. 207 sowie eine Ergänzung zum Kaufvertrag erstellt hat.

Der Kaufvertrag sieht folgende Eckpunkte vor:

Grundfläche: 3.346 m² (neugebildete Gp. 261/53)

Preis: € 10,-- á m² = insgesamt € 33.460,--

Bezahlung: längstens 7 Tage nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages

Zahlungsabwicklung: über Treuhandkonto (Notar Mag. Josef Reitter)

Grundbücherliche Belastung: lastenfrei

Außerbücherliche Belastungen: -

Kosten: Gemeinde trägt sämtliche aus Anlass der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehenden Kosten, Gebühren und die Grunderwerbsteuer.

Die Ergänzung zum Kaufvertrag sieht folgende Eckpunkte vor:

Festgelegt wird, dass entlang der östlichen Grundgrenze von der gemeinsamen Wasserhaltung (= Wasserbassin des Hermann Knapp, Thomas Moser und Elfriede Stubenböck) bis zum Sandbichlweg (Vermessungspunkt 7034) eine Leitung für das Überwasser von der Gemeinde Steinberg verlegt wird. Die Kosten der Errichtung dieser Leitung werden von der Gemeinde Steinberg am Rofan getragen. Herr Hermann Knapp verlängert die Leitung vom Sandbichlweg (Vermessungspunkt 7034) bis zu seinen Wiesen. Die Kosten der Verlängerung und Erhaltung dieser Leitung gehen ausschließlich zu Lasten von Herrn Hermann Knapp. Weiters wird einvernehmlich festgelegt, dass die Gemeinde Steinberg am Rofan den anfallenden Immobilienertragssteuerbetrag, die im Zuge der Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten sowie die aus Anlass der erforderlichen Steuerselbstberechnung und -abfuhr entstehenden Kosten Herrn Thomas Auer intern zu ersetzen hat. Thomas Auer stimmt zu, dass auch die an das Bauhofgrundstück angrenzenden größeren Bäume seitens der Gemeinde Steinberg am Rofan gerodet werden dürfen, damit das Gebäude vor Sturmschäden geschützt ist.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig den vorliegenden Kaufvertragsentwurf vom 4.10.2018 über den Ankauf von rund 3.346 m² Grund (Gst. 261/53) lt. Vermessungsurkunde des DI Anton Margreiter, Wiesing, GZ: 2587A vom 18.07.2018) durch die Gemeinde Steinberg am Rofan ((Käuferin) von Herrn Thomas Auer, Steinberg Nr. 207 (Verkäufer) sowie die Ergänzung zum Kaufvertrag vom 4.10.2018 genehmigt.

Gemeinderat Thomas Auer war wegen Befangenheit bei der Abstimmung nicht anwesend.

3) Bgm. Margreiter berichtete, dass nun das Gutachten über den Verkehrswert der beiden Flächen für die Regiobus-Haltestellen im Bereich „Untere Bergalm“ und für den Parkplatz vorliegt. Das Gutachten wurde von DI Franz Schweiger, Wiesing erstellt. Der Verkehrswert (Sachwert plus Abgeltung Wirtschaftserschwernisse) für die beiden Bushaltestellenflächen plus Parkplatz beträgt € 2.400,--. Lt. Vorgaben des Baubezirksamtes Innsbruck (Landesstraßenverwaltung) muss die Gemeinde Steinberg den Ankauf der beiden Grundstücke für die Errichtung der Bushaltestellen durchführen.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Gutachten des Herrn DI Franz Schweiger, Wiesing vom 29.8.2018 über den Verkehrswert der beiden Teilflächen aus den Grundparzellen 266/1 (103 m²) und 266/2 (118 m²) für die Errichtung der Bushaltestellen sowie für den Parkplatz (Gp. 266/1 im Ausmaß von 970 m²) zu genehmigen. Der Verkehrswert beträgt insgesamt € 2.400,--, welcher von der Gemeinde Steinberg zu bezahlen ist. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens gehen ebenfalls zu Lasten der Gemeinde Steinberg.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Tiroler Landesregierung in ihrer Sitzung am 5.9.2018 Änderungen der Richtlinien über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe beschlossen hat. Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe stellt eine im Jahr 1965 eingeführte, freiwillige Sozialleistung dar, die vom Land Tirol und den Gemeinden – künftig mit dem Kostentragungsschlüssel 80/20 finanziert wird. Folgende wesentliche Änderungen wurden beschlossen:

- Der derzeitige Schlüssel von 70 % Land und 30 % Gemeinden wird auf 80/20 geändert.

- Der Freibetrag (bis zu diesem Einkommensbetrag ist kein Wohnungsaufwand zumutbar) wurde von € 960,-- auf € 1.040,-- erhöht. Weiters wird im Sinne einer Angleichung an die Wohnbeihilfe eine Familienregelung eingeführt. Bei Familie und bei Haushalten mit erwerbsgeminderten Personen oder einem behinderten Kind wird der zumutbare Wohnungsaufwand reduziert (lediglich bis zu einem Einkommen von € 2.340,--).

- Künftig wird auch das Einkommen der Eltern/Unterhaltspflichtigen bei der Beihilfenberechnung berücksichtigt.

- Die geänderte Richtlinie sieht vor, dass eine Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe an eigenberechtigte österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger) gewährt wird, die sich regelmäßig in Tirol aufhalten und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.

Die neuen Richtlinien der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe treten mit 1.1.2019 in Kraft.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig die vorliegenden, von der Tiroler Landesregierung am 5.9.2018 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe genehmigt.

5) Bgm. Margreiter berichtete, dass Herr Landesrat Johannes Tratter der Bedarfszuweisungs-umschichtung zugestimmt hat und somit grünes Licht für den Ankauf eines neuen Loipengerätes vorliegt. Von der Firma Kässbohrer Austria GmbH wurde ein Loipenspur-gerät der Marke „PistenBully 100 TIER 4 final“ mit Gummiketten, 12-Wege-Räumschild Nordic (Arbeitsbreite: 2,8 m), Schneefräse (2,8 m mit hydraulisch klappbaren Seitenfinishern) und VarioTrackDesigner-Fräse „Classic“ zum Nettopreis in Höhe von € 190.000,-- angeboten. Das Fahrzeug hat eine Arbeitsbreite von 3,55 m bzw. mit den ausgeklappten Seitenfinishern von 4,42 m.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, von der Firma Kässbohrer Austria GmbH, Kuchl ein neues Loipenspurgerät der Marke „PistenBully 100 TIER 4 final“ mit Gummiketten, 12-Wege-Räumschild Nordic (Arbeitsbreite: 2,8 m), Schneefräse (2,8 m mit hydraulisch klappbaren Seitenfinishern) und VarioTrackDesigner-Fräse „Classic“ zum Nettopreis in Höhe von € 190.000,-- lt. Angebot vom 11.9.2018 anzukaufen.

Finanzierung:

€ 125.000,-- Verwendungszweckänderung Bedarfszuweisung Umbau Gemeinde/Schulhaus

€ 50.000,-- Bedarfszuweisung (Langlaufprojekt Steinberg)

€ 15.000,-- Erlös Verkauf Altfahrzeug

= € 190.000,-- IV-Kosten

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk, Firma, Preis netto

Wertgutachten Bushaltestelle „Untere Bergalm“; ÖBF AG, FB Oberinntal, Hall i.T. € 1.531,66

Installationsarbeiten Küche (Kindergarten); Installationen Stecher, Achenkirch € 455,39

„Bitte-Langsam“-Schilder für Schulbeginn; Tischlerei Jaud GmbH, Achenkirch € 96,80

Behebung Störung Pellets-Kessel; ETA-Heiztechnik GmbH € 235,--

Grassamen Bau Winterwanderweg; Lagerhaus Achenkirch € 266,73

Arbeitsbekleidung und Schuhe Gemeindearbeiter; Engelbert Strass + Lagerhaus Achenk. € 393,67

Reparatur Hausanschlussschieber Waldhäusl; Installationen Stecher, Achenkirch € 382,26

Rep. und Service Kaffeemaschine (Dorfhaus); FHE Franke, Innsbruck € 104,50

Konsumationen Jury Tiroler Holzbaupreis; Dorfhaus Steinberg € 39,67

Konsumationen Lamberti-Prozession; Dorfhaus Steinberg € 362,60

Konsumationen Freiwillige Bauernmarkt 9/2018; Dorfhaus Steinberg € 144,60

Holzplatten für Wahlplakate und Lager (Dorfhaus); Tischlerei Jaud GmbH, Achenkirch € 388,80

Grassamen Dachbegrünung Außenlager Dorfhaus; Lagerhaus Achenkirch € 124,42

Schrank für Bauernmarkt; XXXLutz KG, Strass i.Z. € 382,50

div. Einladungen Dorfhaus; Dorfhaus Steinberg € 95,68

7) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 4.10.2018 aufzunehmen: Gewährung eines verlorenen Zuschusses für die Getriebereparatur beim Rofanlift I

8) Betriebsleiter Thomas Eder informierte den Gemeinderat, dass das Getriebe beim Rofanlift I kaputt ist. Die Reparaturkosten betragen ca. € 15.000,-- netto lt. vorliegendem Kostenvoranschlag der Firma Getriebe Technik Füllgraf GmbH, Witten (Deutschland). Die Hochalmlifte Christlum ersuchen die Gemeinde Steinberg, sich an den Reparatur-kosten zu beteiligen, da ansonsten die Schließung der Liftanlagen droht. Lt. Betriebsleiter Thomas Eder sind ansonsten die Liftanlagen aufgrund der dauernden sehr guten Wartung grundsätzlich gut in Schuss (kein Investitionsstau). Bei so alten Liftanlagen besteht aber immer die Gefahr, dass plötzlich Gebrechen bzw. Schäden auftreten können.

Nach eigehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, der Hochalmlifte Christlum Achenkirch GmbH, Achenkirch für die Reparatur des Getriebes beim Rofanlift I einen verlorenen Zuschuss in Höhe von € 7.500,-- zu gewähren, um den Fortbestand des Liftbetriebes abzusichern.

Die Sitzung wurde um 22:10 Uhr geschlossen!

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 22.10.2018 – 6.11.2018 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 22.10.2018 

Abgenommen am: 06.11.2018

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)