Sitzungsprotokoll Nr. 28

21.03.2018

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 28

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 21.3.2018; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 14.3.2018 

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Alexander Lindl, Franz Meßner, Lydia Auer, Andreas Moser, Thomas Auer, Markus Thumer, Miriam Moser

Entschuldigt: - 

Unentschuldigt: Michael Rupprechter, Stefan Huber

Zuhörer: -

Geladene: Architekt DI Armin Autengruber

Die Sitzung wurde um 20:05 Uhr eröffnet!

1) Bgm. Margreiter berichtete, dass der vorliegende Planentwurf mit allen Nutzern des Gebäudes (Kindergarten, Volksschule, Jugendraum, Musikkapelle) besprochen und das Einvernehmen für die geplanten Zu- und Umbaumaßnahmen sowie den zukünftigen Nutzungen hergestellt wurde. Gemeinsam mit Architekt Autengruber wurde nochmals der Planentwurf im Detail durchbesprochen und noch kleinere Planänderungen vorgenommen. Aufgrund der doch umfangreichen Baumaßnahmen wird das Projekt in zwei Etappen umgesetzt.

Bauabschnitt 1 (2017):  

Innenumbau Gemeinde/Schulhaus (Herstellung Barrierefreiheit)  

Anbau Lager für Spielplatz und Raum für Breitbandzentrale  

Adaptierung Heizung (Kesseltausch)

Bauabschnitt 2 (2018) 

Anbau Jugendraum 

Erneuerung Balkon  

Nutzung Sonnenenergie (Solar, Photovoltaik)  

Fenstertausch und Isolierung Gebäude mit Fassadengestaltung 

Installation schwenkbare Panoramakamera 

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig den vorliegenden Gesamtplanentwurf für den Zu- und Umbau des Gemeinde/Schulhauses (Herstellung Barrierefreiheit) von Architekt DI Armin Autengruber, Jenbach fixiert.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass Architekt DI Armin Autengruber für das Projekt „Zu- und Umbau Gemeinde/Schulhaus – Herstellung Barrierefreiheit“ ein Honorarangebot über die Architekturleistung gelegt hat. Die Architekturleistung beinhaltet folgende Leistungen: Grundlagenerarbeitung, Vorentwurf, Entwurf, Kostenermittlung, Einreichung, Bewilligungsverfahren, Ausführungsplanung, Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibung, künstlerische Oberbauleitung. Die Kosten für dieses Leistungspaket belaufen sich nach intensiven Verhandlungen auf € 10.500,-- netto.

Für nachstehende Leistungen legt das Ingenieurbüro Lydia Auer ein Angebot: örtliche Bauaufsicht in der Ausführungsphase, Baukoordination gemäß BauKG, Termine, Qualitätskontrolle, Projektfertigstellung, geschäftlichen Oberleitung (Abrechnung erbrachter Leistungen) und Kostenverfolgung

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, im Zuge des Zu- und Umbaus des Gemeinde/Schulhauses (Herstellung Barrierefreiheit) die Architekturleistung (Grundlagenerarbeitung, Vorentwurf, Entwurf, Kostenermittlung, Einreichung, Bewilligungsverfahren, Ausführungsplanung, Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibung, künstlerische Oberbauleitung) an Herrn Architekt DI Armin Autengruber, Huberstr. 34c, 6200 Jenbach lt. Anbot vom 21.3.2018 in Höhe von € 10.500,-- exkl. 20 % MWSt. zu vergeben. Nebenkosten bzw. -gebühren wie Vervielfältigungen, Drucke, Fahrtkosten, etc. fallen keine an.

Weitere Vorgangsweise:  

Aktualisierung Kostenschätzung  

Erstellung Ausschreibung Baumeisterarbeiten  

Einladung Baumeister (Konrad Haaser und Alexander Neuhauser) sowie Begehung (Erklärung und Information über die Baumaßnahmen)  

Erstellung Firmenliste für alles maßgebenden Gewerke

3) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 26 vom 27.2.2018 sowie die Niederschrift Nr. 27 vom 28.2.2018 mit jeweils 7 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen genehmigt.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage für das Jahr 2018 beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 21.3.2018 über die Festsetzung einer Waldumlage

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird zur teilwesen Deckung des Personalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher verordnet:

§ 1 Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2018 mit EUR 5.714,60 festgesetzt. Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2017 EUR 14.413,48. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 605,4128 Hektar zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit EUR 23,81.

§ 2 Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für den Wirtschaftswald im Ertrag (426,34 ha) 50 %, für den Schutzwald im Ertrag (179,07 ha) 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 % des Hektarsatzes.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft.

Gemäß GR.-Beschluss vom 15.1.2013, Pkt. 3 wird allen Steinberger Waldbesitzern ein Nachlass von 20 % auf die Waldumlage gewährt.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage für das Jahr 2019 beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 21.3.2018 über die Festsetzung einer Waldumlage 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird zur teilwesen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:

§ 1 Waldumlage, Umlagesatz

Die Gemeinde Steinberg am Rofan erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz für die Waldkategorien Wirtschaftswald mit 50 %, Schutzwald im Ertrag mit 15 % und Teilwald im Ertrag mit 50 % der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 26.1.2018, LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2018 in Kraft.

6) Bgm. Margreiter berichtete, dass im Februar die Jahresrechnung 2017 von der Gemeinde-kassierin fertig gestellt wurde. Die Jahresrechnung lag vom 19.2. – 15.3.2018 zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf. Stellungnahmen zur Jahresrechnung 2017 sind keine eingelangt. 

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen: € 2,460.439,80 

Ausgaben: € 2,656.214,08

Jahresergebnis: - € 195.774,28

Außerordentlicher Haushalt:

Einnahmen: € 1,054.401,50

Ausgaben: € 1.054.401,50

Jahresergebnis: € 0,--

Die Jahresrechnung 2017 wurde bereits am 27.2.2018 dem Gemeinderat detailliert vorgestellt und erklärt. Der Überprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung am 22.2.2018 geprüft. Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses berichteten dem Gemeinderat, dass die Jahresrechnung 2017 sehr genau geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Sie stellten den Antrag, die Jahresrechnung 2017 zu genehmigen und dem Rechnungsleger die Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister verlas noch die Überschreitungen, die ebenfalls mit der Jahresrechnung zu genehmigen sind. Nach der Beantwortung von diversen Anfragen, übergab Bgm. Margreiter den Vorsitz an Vbgm. Leonhard Hintner und verließ das Sitzungszimmer. 

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig die Überschreitungen der Haushaltsstellen

1/010-51040 Zentralamt: Entlohnung Gemeindesekretär (Vorrückungsstichtag NEU) € 4.523,42

1/029-61400 Amtsgebäude: Instandhaltung (Energieausweis, Beleuchtung Kirchenlinde) € 3.149,76

1/240-29890 Kindergarten: Zuführung an Rücklage (Förderung f. Adaptierung Kindergarten) € 13.000,00

1/240-51000 Kindergarten: Entl. Personal (Sommerbetreuung, Vorrückungsstichtag NEU) € 8.791,88

1/240-58190 Kindergarten: DGB für Kindergartenpersonal € 2.516,32

1/266-61700 Loipen: Instandhaltung Loipengerät (div. Reparaturen) € 4.327,83

1/363-65000 Dorfhaus: Zinsen IV-Darlehen € 2.545,79

1/612-00202 Gemeindestraßen: Grundankauf Köglweg € 3.900,00

1/680-29890 Breitbandinternet: Zuführung an Rücklage (Breitbandausbau) € 58.000,00

1/770-51100 Tourismus: Entlohnung Gde.-Arbeiter (Vorrückungsstichtag NEU) € 5.963,02

1/771-52300 Tourismus: Personal Rofanlift I € 2.601,33

1/814-51100 Gemeindebauhof: Entl. Gemeindearbeiter (Vorrückungsstichtag NEU) € 5.741,01

1/840-72900 Grundbesitz: Vermessung (Grundankauf der Gemeinde von Franz Schwaiger) € 3.144,00

1/851-34600 Abwasserbeseitigung: Sondertilgung P.S.K.-Darlehen € 5.761,93

1/851-34601 Abwasserbeseitigung: Sondertilgung Sparkassen-Darlehen € 3.074,96

1/851-34690 Abwasserbeseitigung: Tilgung Zwischenfinanzierungsdarlehen € 499.638,74

1/859-43000 Dorfhaus: Lebensmittel (Bäckerei) € 10.426,34

1/859-43002 Dorfhaus: Lebensmittel (Küche) € 20.753,61

1/859-52000 Dorfhaus: Entlohnung Angestellte € 20.231,58

1/859-58100 Dorfhaus: Dienstgeberbeiträge € 5.551,94

1/859-61600 Dorfhaus: Instandhaltung von Maschinen und Geräten € 2.446,31

1/859-71000 Dorfhaus: öffentliche Abgaben € 3.029,64

1/859-72800 Dorfhaus: Entgelt für Personalverrechnung € 2.848,40

1/859-72900 Dorfhaus: sonstige Ausgaben € 6.140,62

1/900-51000 Finanzverwaltung: Entlohnung Gemeindekassierin (Aushilfe Dorfhaus) € 10.606,45

1/900-58100 Finanzverwaltung: DGB für Kassierin € 2.053,16

1/900-72800 Finanzverwaltung: Software-Betreuung Kufgem (Umstellung K5) € 2.906,03 

1/990-96400 Finanzverwaltung: Rechnungsabgang € 64.327,55

5/851-64090 Kanal: Rechtsanwaltskosten (RA Gratl) € 21.026,61

5/851-91000 Kanal: Rückführung an den o.H. € 429.810,13

der Jahresrechnung 2017 genehmigt. Der Großteil der Überschreitungen wurde bereits im abgelaufenen Jahr 2017 mit Gemeinderatsbeschlüssen genehmigt. Ebenfalls wurde dem Bürgermeister als Rechnungsleger die Entlastung ausgesprochen und 1-stimmig die Jahresrechnung 2017 genehmigt. 

Bei den Abstimmungen war Bgm. Margreiter nicht anwesend. Nach der Abstimmung übergab der Vizebürgermeister den Vorsitz wieder an den Bürgermeister.

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass mit 25.5.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt. Das Gesetz betrifft jeden, der personenbezogene Daten speichert, egal ob diese Daten in einem EDV-System gespeichert oder auf Papier genutzt werden. Die Datenschutzgrundverordnung regelt, dass Personen anfragen können (Auskunftsbegehren), ob und welche Daten vor ihr gespeichert sind. Die DSGVO hat vor allem organisatorische Auswirkungen. Es muss hinterfragt werden, wie Daten genutzt und verarbeitet werden. Neben der Klärung der juristischen Frage (Ist diese Verarbeitung gesetzlich erlaubt?) muss auch der technische Aspekt berücksichtigt werden (Wie, wo und für welchen Zweck werden Daten im vorhandenen IT-Umfeld verarbeitet bzw. genutzt?). Alle diese Bereiche müssen natürlich bei der neuen DSGVO-Organisation in der Gemeinde berücksichtigt und mit einbezogen werden. Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Bei der Umsetzung der neuen DSGVO ist die Firma Kufgem GmbH der ideale Partner, da die gesamte in der Gemeindeverwaltung verwendete Software von der Firma Kufgem GmbH ist. Von der Firma Kufgem GmbH wurde für die Umsetzung der DSGVO ein Angebot eingeholt:

Modul 1 – DSGVO „Fit“: Unterstützung für die Umsetzung 

• bei sämtlichen Fragen zur DSGVO,

• bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen,

• bei der Erstellung der Verfahrensverzeichnisse,

• bei der Umsetzung der Datensicherheitsmaßnahmen,

• für Handlungsempfehlungen bei Auskunfts-, Korrektur- und Löschbegehren

Kosten: einmalige Dienstleistungspauschale von € 950,-- netto

Modul 2 – DSGVO „Sorglos“: 

Dieses Modul minimiert erheblich die tatsächlichen Aufwände für den Datenschutzbeauftragten. Die Gemeinde wird dabei durch Softwarelösungen unterstützt, die den Zeitaufwand für die notwendigen Aktualisierungen durch Automatisierung reduzieren. Die Gemeinde erhält über das Serviceportal AIO.smartwork Zugang zu den Inventarisierungsdaten und kann damit sämtliche benötigte Unterlagen (z.B. für ein Audit oder bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde) stets aktuell auf Knopfdruck abrufen. Der manuelle Wartungsaufwand wird damit stark verringert.

Neben der Softwarenutzung erhält die Gemeinde außerdem

• laufende Unterstützung (Hotline) bei sämtlichen Fragen zur DSGVO,

• aktualisierte Verfahrensverzeichnisse für die von Kufgem betreuten Softwareprogramme,

• Unterstützung bei der Umsetzung der laufenden Datensicherheitsmaßnahmen,

• Unterstützung bei Auskunfts-, Korrektur- und Löschbegehren

Kosten: monatliches Softwarenutzungs- und Serviceentgelt von € 66,-- netto

Modul 3 – „Datenschutzbeauftragter“:

Kosten werden nach den tatsächlich angefallenen Dienstleistungsaufwänden verrechnet. 

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die 3 Module zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Firma Kufgem GmbH, Kufstein zu bestellen. Die Kosten bei Modul 1 „FIT“ belaufen sich auf € 950,-- netto (einmalige Dienstleistungspauschale), bei Modul 2 „Sorglos“ auf ein monatliches Softwarenutzungs- und Serviceentgelt von € 66,-- netto und bei Modul 3 „Datenschutzbeauftragter“ werden die Kosten nach dem tatsächlichen Dienstleistungsaufwand verrechnet. 

8) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk, Firma, Preis netto 

Einladung Forsttagsatzungskommission (BFI), Dorfhaus Steinberg, € 161,27

div. Einladungen Dorfhaus, Dorfhaus Steinberg, € 63,81

Feuerlöscher überprüft (Gemeindegebäude), Brandschutz Druckmüller, Schwaz, € 330,70

Die Sitzung wurde um 22:35 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 22.03.2018 – 06.04.2018 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen. 

Angeschlagen am: 22.03.2018   

Abgenommen am: 06.04.2018 

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter