Sitzungsprotokoll Nr. 21

28.11.2017

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 21

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 28.11.2017; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 22.11.2017

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Markus Thumer, Franz Meßner, Thomas Auer, Andreas Moser, Lydia Auer, Alexander Lindl, Stefan Huber 

Entschuldigt: Miriam Moser, Michael Rupprechter

Unentschuldigt: -

Zuhörer: -

Geladener: Architekt DI Armin Autengruber

Die Sitzung wurde um 19:05 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 20 vom 4.10.2017 genehmigt.

2) Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses berichteten, dass am 17.10.2017 alle Belege und Journale von Beleg-Nr. 1010 – 1616 vom Haushaltsjahr 2017 geprüft wurden. Die Überprüfung ergab keine Beanstandungen. Die Anregungen des Überprüfungsausschusses wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat hat den Überprüfungsbericht zur Kenntnis genommen.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Gp. 160/27 in EZ 90019 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.079 m² (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12) von der Reallast, jährlich 0,8 m³ weiches Brennholz ebenso aufgearbeitet zur Wohnung des jeweiligen Lehrers zu stellen, freizustellen. Die Reallast verbleibt weiterhin auf der Stammsitzliegenschaft in EZ 90019 der KG. Steinberg. 

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalanschlussgebühr von bisher € 5,50 ab 1.1.2018 bis auf weiteres auf € 5,58 inkl. 10 % MWSt. pro m³ umbauten Raum lt. Vorgabe des Landes Tirol anzuheben.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Kanalgebühr von bisher € 2,15 ab 1.1.2018 bis auf weiteres auf € 2,18 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch lt. Vorgabe des Landes Tirol anzuheben.

6) Bgm. Margreiter berichtete, dass beim Regiobus Achensee das Verkehrsangebot auf der Linie 4080 an 120 Tagen im Sommer mit einem zusätzlichen Kurs am Abend (18:00 Uhr) zwischen Achenwald und Achenkirch verstärkt wird. Aufgrund der Erweiterung der Verkehrsleistung (zusätzlich 1.560 km und jährlichen Kosten von € 5.988,--) ist eine Ergänzung des bestehenden Verlustabdeckungsvertrages notwendig. 

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die vorliegende Ergänzung zum Verlustabdeckungsvertrag im Rahmen des Verkehrskonzeptes „Regiobus Achensee“ (Erweiterung der Verkehrsleistung) zu genehmigen.

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass bei der bestehenden UVS-Anlage die Batterien zu tauschen sind (Kosten: € 106,55 netto). Da die UVS-Anlage bereits 5 Jahre alt ist, hat die Firma Kufgem GmbH, Kufstein den Ankauf einer neuen USV-Anlage empfohlen (Kosten: € 255,-- netto).

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, eine neue USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) für die Gemeinde-EDV-Anlage zum Preis in Höhe von € 351,-- netto (inkl. Installationsaufwand) lt. Angebot vom 17.11.2017 von der Firma Kufgem GmbH, Kufstein anzukaufen.

8a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 23.11.2017, Zl. ROK 09-2017, über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan 

im Bereich der Gp. 101/15 in EZ 90003 der KG. Steinberg (Silberwaldhütte – Thomas Moser, Steinberg Nr. 6) – Änderung der Festlegung für Stempelbeschreibung (Z1/S3/D1) 

durch vier Wochen hindurch, vom 29.11.2017 bis 28.12.2017, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Der Entwurf ROK 09-2017 sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungs-konzept der Gemeinde Steinberg am Rofan – Änderung der Festlegung der Stempelbeschreibung (Z1/S3/D1) für die Gp. 101/15 in EZ 90003 der KG. Steinberg (Silberwaldhütte, Thomas Moser, Steinberg Nr. 6) vor und zwar von „Sonderfläche Liftbuffet am Hang gegenüber der Talstation der Rofanlifte. Im Planungszeitraum sind keine baulichen Erweiterungen vorgesehen.“ in „Sonderfläche Jausenstation mit Nebeneinrichtungen (Nebenanlagen). Sonderfläche Jausenstation am Hang gegenüber der Talstation der Rofanlifte. Im Planungszeitraum sind bauliche Erweiterungen mit Nebeneinrichtungen bzw. Nebenanlagen möglich.“ Flächenausmaß NEU: 518 m² (lt. Vermessung DI Anton Margreiter, Wiesing, Gzl. 2489A vom 20.11.2017)

8b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 den Beschluss über die des Entwurfes entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.       

Gemeinderat Andreas Moser war wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8a und b nicht anwesend.

9a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 23.11.2017, Zl. F 19-2017, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan 

im Teilbereich der Gp. 101/1 und im Bereich der Gp. 101/15 beide in EZ 90003 der KG. Steinberg (Silberwaldhütte – Thomas Moser, Steinberg Nr. 6) 

durch vier Wochen hindurch, vom 29.11.2017 bis 28.12.2017, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. 

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Der Entwurf F 09-2017 sieht eine Widmungsänderung im Teilbereich der Gp. 101/1 in EZ 90003 der KG. Steinberg (Thomas Moser, Steinberg Nr. 6) im Ausmaß von 144 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2016 

sowie 

im Bereich der Gp. 101/15 in EZ 90003 der KG. Steinberg (Silberwaldhütte, Thomas Moser, Steinberg Nr. 6) im Ausmaß von 498 m² von derzeit Sonderfläche Standortgebundene gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2016 (Sonderfläche Liftbüffet) in Sonderfläche standortgebundene gemäß § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2016 (Sonderfläche Jausenstation mit Betreiberwohnung) im Gesamtausmaß von 518 m² und in Freiland gemäß § 41 TROG 2016 im Gesamtausmaß von 136 m² lt. Vermessung von DI Anton Margreiter, Wiesing, Gzl. 2489A vom 20.11.2017 vor.

9b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 den Beschluss über die des Entwurfes entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Gemeinderat Andreas Moser war wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9a und b nicht anwesend.

10) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die vorliegende Resolution des Österreichischen Gemeindebundes zu genehmigen. In der Resolution wird gefordert, dass die durch die Abschaffung des Pflegeregresses zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro jährlich für die Gemeinden, vollständig vom Bund den österreichischen Gemeinden ersetzt werden.

11) Bgm. Margreiter berichtete, dass im September 2017 die Tiefbauleistungen beim Projekt „Breitbandausbau Steinberg“ vom Ingenieurbüro Lydia Auer ausgeschrieben wurden. 10 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon haben fünf ihr Angebot abgegeben (Abgabefrist: 5.10.2017). Nach der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden die beiden Firmen mit den billigsten Angeboten zu einem Bietergespräch (16.11.2017) eingeladen, um einerseits einige Angebotspositionen aufklären und um andererseits Preisverhandlungen führen zu können. Die Bietergespräche ergaben, dass der Bieter Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H & Co.KG das billigste Angebot legte.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, beim Breitbandausbau Steinberg die Baumeisterarbeiten (Tiefbauleistung) zum Preis in Höhe von € 638.651,82 exkl. 20 % MWSt. (Auftragswert ohne Skonto und allgemeine Abzüge gemäß Vertragsbestimmungen) an die Firma Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H & Co.KG, Ried im Zillertal als Billigstbieter zu vergeben. Die allgemeinen Abzüge gemäß Vertragsbestimmungen (Bauschäden, Reinigung, Bauwesen) betragen insgesamt 1,5 %. Zusätzlich gewährt die Firma noch 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen.

Gemeinderätin Lydia Auer war wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 11 nicht anwesend.

12) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Gewerk, Firma, Preis netto 

Material für Loipenbrücke Hebingbach, Lagerhaus Achenkirch, € 96,19

Essen Beisitzer NR-Wahl und Olympiabefragung, Dorfhaus Steinberg, € 269,50

Musikantenhongart (Gagen für Musikgruppen), div. Musikgruppen, € 500,-

div. Baumaterial (Bushaltestelle, Loipe, Dorfhaus), Lagerhaus Achenkirch, € 662,56

Reparatur Fixstation Digitalfunk Gemeindeamt, Safety Solutions GmbH, Innsbruck, € 298,40

Service Kaffeemaschine Dorfhaus, FHE Franke, Innsbruck, € 350,36

Funkgeräte für Freiwillige Feuerwehr, Seissl Funktechnik, Schwoich, € 791,--

Material Loipenbrücke, Schlosserei Thomas Moser, Achenk., € 1.908,--

Essen für Interpreten Musikantenhoangart, Dorfhaus Steinberg, € 211,90

Konsumationen Freiwillige Bauernmarkt 10/2017, Dorfhaus Steinberg, € 46,20

Reparatur Parkautomat „Unterberg“ Elektro, Tom GmbH, Achenkirch, € 218,--

Reparatur Straßenbeleuchtung (Blitzschlag), Elektro Tom GmbH, Achenkirch, € 156,10

Reparatur Fritteuse (Dorfhaus), Elektro Tom GmbH, Achenkirch, € 85,50

Grundankauf Köglweg (Kosten Vermessungsamt), DI Anton Margreiter, Wiesing, € 97,--

Isolierung Außenlager Dorfhaus, Ing. Hans Lang GmbH, Terfens, € 429,78

Inserat Servicekraft Dorfhaus, Münchner Merkur, € 646,50

Beton für Loipenbrücke (Hebingbach), Ernst Derfeser GmbH, Vomp, € 909,65

Die Sitzung wurde um 22:25 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 29.11.2017 – 14.12.2017 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 29.11.2017 

Abgenommen am: 14.12.2017 

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter