Sitzungsprotokoll Nr. 2

21.04.2016

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 2

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 21.4.2016; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 15.4.2016

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Alexander Lindl, Melanie Meßner, Franz Meßner, Lydia Auer, Thomas Auer, Miriam Moser, Andreas Moser, Stefan Huber, Michael Rupprechter

Entschuldigt: Markus Thumer

Zuhörer: -

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr eröffnet!

Ersatzgemeinderätin Melanie Meßner wurde vom Bürgermeister angelobt.

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 1 vom 14.3.2016 genehmigt.

2) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, für das Konto „Gemeinde – IBAN: AT64 3620 1000 0902 0363“ einen Kontokorrentkredit in Höhe von € 200.000,-- bei der Raiffeisenbank Achenkirch, Filiale Steinberg zu folgenden Konditionen aufzunehmen: Verzinsung 3-Montas-Euribor + 1,00 Prozentpunkte Aufschlag (3-Monats-Euribor zum 21.4.2016: - 0,249 %; Wenn der 3-Monats-Eurobor den Wert von null unterschreitet, so gilt für den Zeitraum der Unterschreitung für die Zinsanpassung ein Indikator von null als vereinbart.); Laufzeit: bis zum 31.07.2017; Kontoführungsentgelt pro Abschlusstermin: € 6,30; Überziehungsprovision: 4 % vom Überziehungsbetrag pro Jahr. Der Kontokorrentkredit dient zur Finanzierung der laufenden Ausgaben und Überbrückung finanzieller Engpässe, da Einnahmen (Gemeindesteuern, Förderungen, etc.) meistens erst zu einem späteren Zeitpunkt am Gemeindekonto einlangen. Der Kontokorrentkredit wird nur zur Abdeckung der veranschlagten Ausgaben lt. Haushaltsvoranschlag 2016 verwendet und nicht für zusätzliche Sonderausgaben.

Weiters hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, für das Konto „Dorfhaus – IBAN: AT81 3620 1000 0902 0348“ ebenfalls einen Kontokorrentkredit in Höhe von € 30.000,-- bei der Raiffeisenbank Achenkirch, Filiale Steinberg aufzunehmen. Es gelten dieselben Konditionen und dieselbe Laufzeit wie beim Kontokorrentkredit für das Konto „Gemeinde“. Mit dem Kontokorrentkredit können saison- bzw. betriebsbedingte finanzielle Engpässe gut abgefedert werden.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Gp. 53/4 im Ausmaß von 683 m² und die Gp. 53/6 im Ausmaß von 91 m² in EZ 189 der KG. Steinberg (Franz und Fritz Rupprechter) von der Reallast, jährlich 3 m³ weiches Brennholz ebenso aufgearbeitet zur Wohnung des jeweiligen Lehrers zu stellen, freizustellen.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Gemeinderatsbeschlüsse Punkt 5a, 5b, 6a und 6b vom 5.10.2015 sowie der Gemeinderatsbeschlüsse Punkt 11a, 11b, 12 a und 12 b vom 2.12.2015 betreffend der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) aufzuheben. Die Aufhebung war notwendig, da das Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht, im gegenständlichen Fall für die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes einen neuen Wortlaut vorgibt.

5a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 14.01.2016, Zl. ROK 06-2016, über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch vier Wochen hindurch, vom 22.04.2016 bis 23.05.2016, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg von derzeit Freihaltefläche gemäß § 27 Abs. 2 lit. h TROG 2011 im Ausmaß von 607 m² und von derzeit baulicher Entwicklung im Ausmaß von 1.338 m² in bauliche Entwicklung im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

5b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

6a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwurf vom 14.01.2016, Zl. F 16-2016, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. 168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg (Georg Gasteiger, Steinberg Nr. 4) durch vier Wochen hindurch, vom 22.04.2016 bis 23.05.2016, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg, der Bp‘n. .168 und .169 sowie der Gp. 93/3 in EZ 121 der KG. Steinberg im Ausmaß von 1.880 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 sowie einer Teilfläche der Gp. 92/2 in EZ 175 der KG. Steinberg im Ausmaß von 65 m² von derzeit Verkehrsfläche (örtlicher Verkehrsweg) gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in Sonderfläche standortgebunden (gewerblicher touristischer Beherbergungsbetrieb mit Betreiber- und Personalunterkünften, Seminar- und Co-Working-Angebot sowie Nebenanlagen) gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 im Gesamtausmaß von 1.945 m² vor.

6b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass zur effizienten Steuerung der Heizungsanlage (Bestand Schulhaus und neues Dorfhaus) die Herstellung einer Internetverbindung zwischen den beiden Gebäuden samt Firewall notwendig ist. Lt. Angebot der Fa. Elektro Tom GmbH, Achenkirch vom 8.4.2016 (geprüft am 11.4.2016 von Hannes Wachter, Ingenieurbüro Brugger, Innsbruck) kostet die Herstellung der LWL-Verbindung € 3.870,39 exkl. 20 % MWSt. Die Kosten für die Installation der Firewall und für den Einbau der Netzwerkverteiler betragen € 893,58 exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot der Firma Kufgem-EDV GmbH, Kufstein. Die laufende Gebühr für die Wartung der Firewall kostet € 28,70 netto monatlich (Kufgem) und für die Nutzung des A1-Business-Kombi-Internetanschlusses € 34,90 netto monatlich. Demgegenüber fällt in Zukunft die Gebühr in Höhe von ca. € 80,-- netto monatlich für die Nutzung der CNT-Leitung (Datenverarbeitung Tirol) weg.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Herstellung der Internetverbindung (LWL-Leitung) zwischen dem Gemeinde/Schulhaus und dem neuen Dorfhaus zum Preis in Höhe von € 3.870,39 exkl. 20 % MWSt.lt. lt. Angebot vom 8.4.2016 an die Fa. Elektro Tom GmbH, Achenkirch zu vergeben. Weiters hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Installation der Firewall und den Einbau der Netzwerkverteiler zum Preis in Höhe von € 893,58 exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 22. bzw. 29.3.2016 an die Firma Kufgem-EDV GmbH, Kufstein zu vergeben.

8) Der Tagesordnungspunkt: Initiative „GEMEINSAM SICHER“ – Bestellung eines Sicherheitsgemeinderates wurde zurückgestellt.

9) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Gewerk, Firma, Preis netto

div. Elektroarbeiten Elektro Tom GmbH, Achenkirch € 4.156,82

Lärchenholzmuster Dorfhaus Zimmerei Nenning, Hittisau € 497,24

div. Rep. Gde.-Geräte/Fahrzeuge/Maschinen Schlosserei Thomas Moser, Achenk. € 96,70

Erneuerung Bürstenwalze Kehrmaschine Hochfilzer GmbH & CoKG, Kundl € 189,68

Pellets für Gemeinde/Schulhaus und Dorfhaus DS Energieholz GmbH, Telfs € 2.653,89

Schlüssel für Hochbehälter Häuslplatt Lintner Sicherheitstechnik, Schwaz € 172,47

Musik Ostermontag Dorfhaus Zwoa Unterberger, Steinberg € 350,--

Kaffee und Kuchen zum Weiberfasching Silberwaldhütte, Steinberg € 150,50

Turngeräte für Volksschule Jupiter GmbH, Vörde € 243,53

Behebung Abflussverstopfung Dorfhaus Installationen Stecher, Achenkirch € 236,20

Stelleninserat Koch Dorfhaus Mediengruppe Münchner Merkur € 137,40

Stromverbrauch Beleuchtung Sandbichlweg Franz Schwaiger, Steinberg € 436,01

Subvention Kirchenchor Kirchenchor Steinberg € 200,--

Die Sitzung wurde um 22.15 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 22.04.2016 – 09.05.2016 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 22.04.2016    

Abgenommen am: 09.05.2016

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter