Sitzungsprotokoll Nr. 18

14.08.2017

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 18

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 14.8.2017; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 8.8.2017

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Alexander Lindl, Franz Meßner, Lydia Auer, Miriam Moser, Markus Thumer, Thomas Auer, Michael Rupprechter

Entschuldigt: Stefan Huber, Andreas Moser

Unentschuldigt: -

Zuhörer: -

Geladener: -

Die Sitzung wurde um 20:00 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat mit 5 Ja-Stimmen und 4 Stimm-Enthaltung die Niederschrift Nr. 17 vom 20.7.2017 genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass Notar Mag. Josef Reitter einen Kaufvertragsentwurf über den Ankauf von rund 2.036 m² Grund (Baugrund) durch die Gemeinde Steinberg am Rofan von Herrn Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 erstellt hat.

Der Kaufvertrag sieht folgende Eckpunkte vor:

Grundfläche: 2.036 m²

Preis: € 50,-- á m²

Grundbücherliche Belastung: lastenfrei

Außberbücherliche Belastungen: Entlang der nördlichen Grundgrenze des Gst. 149/4 befindet sich eine Wasserleitung für den Hof von Franz Schwaiger. Falls zukünftig baubedingt notwendig, verlegt die Gemeinde auf eigene Kosten die Wasserleitung.

Sonstiges: Der Kaufvertrag wird erst rechtswirksam, wenn die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Umwidmung der Grundstücke für die Gemeinde Steinberg und für die Fläche für Franz Schwaiger (Gp. 160/27 im Ausmaß von 1.079 m²) von Freiland in Bauland vom Land Tirol vorliegt (Frist: bis spätestens 31.12.2017). Franz Schwaiger kann die Kaufgrundstücke der Gemeinde Steinberg bis längstens 31.12.2017 zur Heuernte nutzen.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig den vorliegenden Kaufvertragsentwurf vom 14.8.2017 über den Ankauf von rund 2.036 m² Grund (Gst. 149/3 von 425 m², Gst. 149/4 von 449 m², Gst. 149/5 von 460 m², Gst. 149/6 von 285 m², Gst. 149/7 von 298 m² und Gst. 149/8 von 119 m² lt. Vermessungsurkunde des DI Anton Margreiter, Wiesing, GZ: 2434 vom 28.07.2017) durch die Gemeinde Steinberg am Rofan ((Käuferin) von Herrn Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 (Verkäufer) genehmigt.

3) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Gemeinde bis spätestens Mitte September 2017 die Bedarfszuweisungswünsche für das Jahr 2018 bekannt geben muss. Auch heuer hat wieder die Bezirkshauptmannschaft Schwaz darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung der Bedürftigkeit in erster Linie kontrolliert wird, ob die Gemeinden die eigenen Steuern und Abgaben in der vollen Höhe einheben. Die Ausschöpfung aller zumutbaren eigenen Einnahmequellen ist die Voraussetzung, um überhaupt als bedürftig eingestuft zu werden. Das Land Tirol gibt jedes Jahr die Mindestgebühren (Erschließungskosten, Kanal, Wasser und Müll) vor. Finanzschwache Gemeinden sind gezwungen, diese Mindestgebührensätze einzuheben, um überhaupt einen Anspruch auf Bedarfszuweisungsmittel zu haben.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, folgende Bedarfszuweisungswünsche für das Jahr 2018 zu melden:

Projekte 2018; Kostenschätzung

Rückzahlung Zwischenfinanzierungsdarlehen (Kanalbau) € 500.000,-- bereits zugesagt!

Haushaltsausgleich € 200.000,--

Absicherung Schiliftbetrieb € 30.000,--

Ausbau Breitbandinternet - Finanzierung Eigenanteil (ca. 40 %) € 205.000,--

Gesamtkostenschätzung lt. DI Lydia Auer: 

€ 514.000,-- netto  

Tiefbauleistung € 320.000,--  

Rohrmaterial samt Zubehör € 22.000,--  

Kabel und Material samt Zubehör € 100.000,--  

Montage samt Zubehör € 72.000,--

IV-Kosten Ausbauphase 1: € 250.000,--, davon 60 % Förderung (= € 150.000,-- von Wirtschaftsabteilung) bereits zugesagt!

Errichtung barrierefreien Zugang zum Gemeindeamt € 150.000,--

Freizeitzentrum Achensee - bereits zugesagt! € 50.000,-- für das Jahr 2019 - bereits zugesagt € 50.000,--

Fertigstellung Langlaufloipe € 50.000,-- (Anbindung Dorfloipe; Beseitigung Engstelle „Weide Neuhaus“; Errichtung Parkplatz „Waldfrieden“; Verbesserung Beschilderung)

Ankauf Loipenspurgerät € 200.000,--

Errichtung Gemeindebauhof € 400.000,--

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 3) verließ Vbgm. Leonhard Hintner die Sitzung.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass noch ein paar kleine Adaptierungen bei der Gebührenordnung für den Dorfhaus-Mehrzwecksaal vorgenommen wurden und brachte den Gemeinderäten die Änderungen zur Kenntnis.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig die vorliegende Gebührenordnung für den Dorfhaus-Mehrzwecksaal genehmigt. Die Gebühren gelten ab 14.08.2017 bis auf weiteres.

Gebührenordnung Dorfhaus-Mehrzwecksaal 2017 (GR.-Beschluss vom 26.06.2017 bzw. 14.8.2017):

Allgemeines:  

Bildungsveranstaltungen und Vorträge (zu allen Lebenslagen) ohne Eintritt und Spenden von Privatpersonen, Vereine, Institutionen, etc. sind von sämtlichen Gebühren ausgenommen (kostenlos), wenn kein kommerzieller Zweck verfolgt wird (kostenpflichtig: Verkaufs- und Präsentationsveranstaltungen).

Außerschulische Veranstaltungen von Privatpersonen sind im Gemeinde/Schulhaus nicht möglich.

1. Gebühren für Steinberger Vereine, Volksschule und Kindergarten:

Die Nutzung des Dorfhaus-Mehrzwecksaales und Vorplatzes (Dorfhaus und/oder Linde) sind kostenlos für Veranstaltungen  

von Steinberger Vereine, Volksschule und Kindergarten im Rahmen Ihres Vereinszweckes bzw. Bildungsauftrages  

die einem caritativen Zweck dienen und die Einnahmen örtlichen Institutionen, Steinberger Vereine, Kirche, in Not geratenen Gemeindebürgern, etc. zu Gute kommen.

Es fallen nur Unkostenbeiträge für:

Reinigung Saal, Foyer und WC-Anlagen: € 80,--

Reinigung Vorplatz: € 30,--

Strom: lt. Zähler

Müll: Eigenabfuhr

Heizung: € 30,-- pro Tag

Technikpauschale (Beamer, Lautsprecher, Mikro): € 30,-- pro Tag

Tische und Stühle Saal: kostenlos

Tische und Stühle Vorplatz: kostenlos

Stehtische: kostenlos Sonnenschirme: kostenlos

Kaution: € 100,--

Mithilfe Gemeindearbeiter: € 30,00 pro Stunde (es wird in 1/2 Stunden-Einheiten abgerechnet)

Aufschlag Bereitschaftsdienst: € 7,00 pro Stunde

Verlustgebühr Schlüssel: € 50,00

Wenn nur der Vorplatz „Linde“ gebucht wird, fallen reduzierte Reinigungskosten für die WC-Anlagen (Dorfhaus) in Höhe von € 50,-- an.

Namhaftmachung einer verantwortlichen Person!

Alle vorerwähnten Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Reservierung ist erst nach vollständiger Bezahlung der Gebühren lt. Gebührenordnung und nach schriftlicher Unterfertigung des Ansuchens durch den Bürgermeisters gültig.

2. Gebühren für sonstige einheimische oder auswärtige Veranstalter (Privatpersonen, nicht eingetragene Vereine, Gruppen, etc.) – mit Catering vom Dorfhaus:

Gebühren Einheimische für Saal (200 m²) und Vorplatz: bis 2 Std., bis 4 Std. und über 4 Std.: € 0,00 

Gebühren Auswärtige für Saal (200 m²): bis 2 Std.: € 120,00; bis 4 Std.: € 210,00 und über 4 Std.: € 270,00

Gebühren Auswärtige für Vorplatz (Dorfhaus oder Linde): bis 2 Std.: € 60,00; bis 4 Std. € 100,00 und über 4 Std.: € 130,00

Zusätzlich fallen Unkostenbeiträge für:

Reinigung Saal, Foyer und WC-Anlagen: € 100,--

Reinigung Vorplatz: € 30,--

Strom: lt. Zähler

Müll: Eigenabfuhr

Heizung: € 30,-- pro Tag

Technikpauschale (Beamer, Lautsprecher, Mikro): € 30,-- pro Tag (Einheimische) sowie € 50,-- pro Tag (Auswärtige)

Tische und Stühle Saal: kostenlos

Tische und Stühle Vorplatz: kostenlos

Stehtische: kostenlos

Sonnenschirme: kostenlos

Kaution: € 300,--

Mithilfe Gemeindearbeiter: € 30,00 pro Stunde (es wird in 1/2 Stunden-Einheiten abgerechnet)

Aufschlag Bereitschaftsdienst: € 7,00 pro Stunde

Verlustgebühr Schlüssel: € 50,00

Wenn nur der Vorplatz „Linde“ gebucht wird, fallen reduzierte Reinigungskosten für die WC-Anlagen (Dorfhaus) in Höhe von € 50,-- an.

Namhaftmachung einer verantwortlichen Person!

Als Bemessungsgrundlage wird bei der Gebühr für Saal und Vorplatz für Auswärtige nur die reine Dauer der Veranstaltung (ohne Vor- und Nachbereitung) herangezogen.

Alle vorerwähnten Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Reservierung ist erst nach vollständiger Bezahlung der Gebühren lt. Gebührenordnung und nach schriftlicher Unterfertigung des Ansuchens durch den Bürgermeisters gültig.

3. Gebühren für sonstige einheimische oder auswärtige Veranstalter (Privatpersonen, nicht eingetragene Vereine, Gruppen, etc.) – ohne Catering vom Dorfhaus:

Gebühren Einheimische Saal (200 m²): bis 2 Std.: € 120,00; bis 4 Std.: € 210,00 und über 4 Std.: € 270,00

Gebühren Einheimische Vorplatz (Dorfhaus oder Linde): bis 2 Std.: € 60,00; bis 4 Std.: € 100,00 und über 4 Std.: € 130,00

Gebühren Auswärtige Saal (ca. 200 m²): bis 2 Std.: € 240,00; bis 4 Std.: € 420,00 und über 4 Std.: € 540,00

Gebühren Auswärtige Vorplatz (Dorfhaus oder Linde): bis 2 Std.: € 120,00; bis 4 Std.: € 200,00 und über 4 Std.: € 260,00

 Zusätzlich fallen Unkostenbeiträge für:

Reinigung Saal, Foyer und WC-Anlagen: € 120,--

Reinigung Vorplatz: € 50,--

Strom: lt. Zähler

Müll: Eigenabfuhr

Heizung: € 30,-- pro Tag

Technikpauschale (Beamer, Lautsprecher, Mikro): € 30,-- pro Tag (Einheimische) sowie € 50,-- pro Tag (Auswärtige)

Tische und Stühle Saal: € 25,-- pro 50 Personen

Tische und Stühle Vorplatz: € 20,-- pro 50 Personen

Stehtische: € 5,-- pro Tisch

Sonnenschirme: € 15,-- pro Sonnenschirm

Kaution: € 300,--

Mithilfe Gemeindearbeiter: € 30,00 pro Stunde (es wird in 1/2 Stunden-Einheiten abgerechnet)

Aufschlag Bereitschaftsdienst: € 7,00 pro Stunde

Verlustgebühr Schlüssel: € 50,00

Wenn nur der Vorplatz „Linde“ gebucht wird, fallen reduzierte Reinigungskosten für die WC-Anlagen (Dorfhaus) in Höhe von € 50,-- an.

Namhaftmachung einer verantwortlichen Person!

Als Bemessungsgrundlage wird bei der Gebühr für Saal und Vorplatz für Einheimische und Auswärtige die gesamte Dauer der Veranstaltung mit Vor- und Nachbereitung herangezogen.

Alle vorerwähnten Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Reservierung ist erst nach vollständiger Bezahlung der Gebühren lt. Gebührenordnung und nach schriftlicher Unterfertigung des Ansuchens durch den Bürgermeisters gültig.

4. Gebühr für Turnen:

Einheimische: € 0,00

Auswärtige: € 40,00 pro Turnen

5) DI Lydia Auer berichtete über den aktuellen Stand der Ausschreibung für die Tiefbauleistung, für das Material und die Montage und informierte über die wichtigsten Eckdaten zum Gesamtprojekt „Breitbandausbau Steinberg“:

• Haupt- und Nebenstränge: Gesamtkünettenlänge ca. 6.500 lfm

• Hausanschlüsse: Künettenlänge ca. 1.400 lfm (Singlerohr 1 x 10 mm bis zur Grundgrenze für ca. 150 Hausanschlüsse gerechnet)

• insgesamt ca. 35 Stk. Verteilerkästen (entlang der Planungsverbandsleitung vom TIWAG-Masten „Pflanzgarten/Köglboden“ bis zur Breitbandzentrale im Gemeinde/Schulhaus sowie im Bereich des gesamten Ortsnetzes)

• Aufgrund der desolaten Asphaltdecke der Vordersteinberger Gemeindestraße vom Haus Steinberg Nr. 123 bis „Schilift“ wird die komplette Straßensanierung (ca. 620 lfm und 5 m Breite) als Eventualposition ausgeschrieben (Achtung Zusatzkosten, welche nicht in der Breitband-Gesamtbaukostenschätzung enthalten sind: Frostkoffer 50 cm Stärke: ca. € 85.000,-- plus Asphaltierung: ca. € 18.000,--).

• Baukostenschätzung Tiefbauarbeiten ca. € 320.000.--

• Für die Umstellung der Steuerung der Abwasserpumpwerke während der Bauphase wird ein Provisorium benötigt. Dies wird der Abwasserverband AIZ in Kooperation mit der Firma Siemens umsetzen. Die Kosten im Bereich des Abwasserverbandes AIZ belaufen sich auf ca. € 1.000.-- Die Kosten der Fa. Siemens richten sich nach dem tatsächlichen Stundenaufwand.

• Die Ausschreibung der LWL-Materialien und des Zubehörs erfolgt parallel zu den Tiefbauarbeiten.

• Die Ausschreibung fürs Kabeleinblasen und der Montage erfolgt kurz vor Baufertigstellung der Tiefbauarbeiten. Beim Einblasen der Kabel ist die Fertigstellung der Ortszentrale (OZ, bzw. POP) Voraussetzung.

In der KW 34 erfolgt nun die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Tiefbauleistung und für das Material. Zur besseren Veranschaulichung präsentierte DI Auer noch verschiedene Leitungs- bzw. Kabelmuster (z.Bsp.: Abzweigung für Hausanschlüsse, Kabeldichtrohr für die Hauseinführung).

Der Bericht von DI Lydia Auer zum Breitbandausbau Steinberg wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk; Firma; Preis netto

Material für Sanierung Pulverer-Brücke; Lagerhaus Achenkirch € 1.461,91

Material für Rollwägen Turngeräte; Schlosserei Thomas Moser, Achenk. € 1.151,82

Service Kaffeemaschine (Dorfhaus); FHE Franke, Innsbruck € 337,50

Frühlingsausflug Seniorenbund Steinberg Rofan; Reisen, Maurach € 690,--

Gde.-Entwicklung Prozessbegleitung 2/4 2017; Mag. Rainer Krismer, Imst € 1.395,--

Verpflegung Bürgermeisterkonferenz; Dorfhaus Steinberg € 768,90

Akku-Bohrschrauber (Dorfhaus); Hagebaumarkt, Holzkirchen € 67,14

Bescheinigung Vermessungsamt (Grundkauf); DI Anton Margreiter, Wiesing € 134,70

Teilungsplan (Grundkauf); DI Anton Margreiter, Wiesing € 2.620,--

Reparatur Parkscheinautomat; Technic Gerätebau GmbH, Ibk. € 137,--

Konsumationen 3. Dorf-Ratscher; Dorfhaus Steinberg € 54,--

Einladung Weihbischof Hofer (Firmung); Dorfhaus Steinberg € 40,60

div. Einladungen nach Besprechungen; Dorfhaus Steinberg € 32,60

Die Sitzung wurde um 22:10 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.08.2017 – 04.09.2017 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 18.08.2017 

Abgenommen am: 04.09.2017 

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)