Sitzungsprotokoll Nr. 11

20.02.2017

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 11

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 20.2.2017; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 14.2.2017

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Alexander Lindl, Melanie Meßner als Ersatz für Franz Meßner, Miriam Moser, Lydia Auer, Andreas Moser, Stefan Huber, Michael Rupprechter, Markus Thumer

Entschuldigt: Franz Meßner, Thomas Auer

Unentschuldigt: -

Zuhörer: -

Geladene: Elfriede und Franz Schwaiger

Die Sitzung wurde um 19:30 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat die Niederschrift Nr. 10 vom 7.2.2017 mit 8 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen genehmigt.

2) Bgm. Margreiter berichtete, dass der Haushaltsvoranschlagsentwurf vom 26.1.2017 – 10.02.2017 an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde. Es wurden während der Kundmachungsfrist keine Einsprüche bzw. Abänderungswünsche eingebracht. Der Haushaltsvoranschlagsentwurf 2017 blieb daher im Wesentlichen unverändert und weist im ordentlichen Haushalt je € 1,960.700,- in Einnahmen und Ausgaben sowie im außerordentlichen Haushalt je € 650.000,-- in Einnahmen und Ausgaben auf.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat hat 1-stimmig den Haushaltsvoranschlag 2017 genehmigt. Der ordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben je € 1,960.700,--. Der außerordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben je € 650.000,--.

Mit dem Haushaltsvoranschlag 2017 muss auch ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 beschlossen werden. Bei der Erstellung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 wurden alle laufenden Einnahmen und Ausgaben lt. dem Voranschlag 2017 übernommen. Für das Jahr 2018 wurde bei den einmaligen Einnahmen eine Bedarfszuweisung in Höhe von € 500.000,-- für die Rückzahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens berücksichtigt. Weitere Projekte wurden im mittelfristigen Finanzplan nicht aufgenommen, da dies nur Sinn machen würde, wenn für diese Projekte eine schriftliche Finanzierungszusage vom Land Tirol vorliegt.

Der Gemeinderat hat 1-stimmig den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 genehmigt. Der ordentliche Haushalt beträgt in Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2018 jeweils € 1,547.100,--, für das Jahr 2019 jeweils € 1,048.200,--, für das Jahr 2020 jeweils € 1,052.400,- und für das Jahr 2021 beträgt der ordentliche Haushalt in Einnahmen und Ausgaben jeweils € 1,056.000,--. Ein außerordentlicher Haushalt ist derzeit für die Periode des mittelfristigen Finanzplanes nicht vorgesehen.

3) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage für das Jahr 2017 beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 20.2.2017 über die Festsetzung einer Waldumlage

Aufgrund des § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, in der jeweils geltenden Fassung, wird zur teilwesen Deckung des Personalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher verordnet:

§ 1 Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2017 mit EUR 5.521,32 festgesetzt. Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2016 EUR 13.926,--. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 605,4128 Hektar zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit EUR 23,--.

§ 2 Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für den Wirtschaftswald im Ertrag (426,34 ha) 50 %, für den Schutzwald im Ertrag (179,07 ha) 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 % des Hektarsatzes.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft.

Gemäß GR.-Beschluss vom 15.1.2013, Pkt. 3 wird allen Steinberger Waldbesitzern ein Nachlass von 20 % auf die Waldumlage gewährt.

4) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den bestehenden Kontokorrentkredit für das Konto „Gemeinde – IBAN: AT64 3620 1000 0902 0363“ bei der Raiffeisenbank Achenkirch, Filiale Steinberg nach Absprache mit Gemeinderevisor Helmut Wolf (BH Schwaz) von derzeit € 200.000,-- auf € 300.000,-- aufzustocken. Die bestehenden Bankkonditionen bleiben unverändert. Die Aufstockung des Kontokorrentkredits ist notwendig, da die Auszahlung des Haushaltsausgleiches und der Bedarfszuweisung für den Haushalt Kanal durch das Land voraussichtlich erst im Herbst 2017 erwartet wird.

5) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Reparatur (Glasscheiben) JCB-Baggerlader, FARMER Fahrzeugtechnik, Terfens € 1.256,18

Getränke Jahreshauptversammlung Feuerwehr, Silberwaldhütte, Steinberg € 69,90

Ankauf Kleidung Freiwillige Feuerwehr Steinberg, Feuerwehrzentraleinkauf, Leibnitz € 200,18

Schlüssel für Dorfhaus (Getränkelager), Schmidt’s HandelsgmbH, Thaur € 208,78

Spiel für Jugendraum, TRADE$LESS GmbH, Pfullingen € 21,--

Klebefolie für Rodelbahn, GAEDATA, Rottach-Weißach € 29,40

Weihnachtsbratwurst für Adventmarkt, Alexander Lindl, Steinberg € 436,50

Firewall-Router für Volksschule, IT-Team GmbH, Innsbruck € 256,29

Leuchtmittel für Gemeindeamt Elektro Moser, Achenkirch € 199,98

Bestandsvermessung für Energieausweis VS, DI Anton Margreiter, Wiesing € 1.500,--

Miete Gastrogeräte für SEAT-Event (Dorfhaus), Veranstaltungsservice Klotz, Rum € 816,--

Reparatur Schild Loipengerät, Kässbohrer Austria GmbH, Kuchl € 449,50

Weihnachtswünsche LH, BH und LR Tratter, Stoaberger Soatnmusig € 290,--

Musik Adventmarkt Dorfhaus, Stoaberger Soatnmusig € 210,--

Fahrtkosten Rodelbahnbeschilderung, Alexander Lindl, Steinberg € 92,40

div. Einladungen Dorfhaus, Dorfhaus Steinberg € 206,20

Die Sitzung wurde um 21:50 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 08.02.2017 – 23.02.2017 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 21.02.2017 

Abgenommen am: 08.03.2017

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter