Sitzungsprotokoll Nr. 1

14.03.2016

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 1

über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 14.3.2016; Tagesordnung lt. Einladung vom 4.3.2016

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Leonhard Hintner, Franz Meßner, Lydia Auer, Markus Thumer, Thomas Auer, Alexander Lindl, Andreas Moser, Stefan Huber, Miriam Moser, Michael Rupprechter

Entschuldigt: -

Zuhörer: Melanie Meßner, Richard Huber, Maria Lengauer, Stefan Arzberger

Die konstituierende Sitzung wurde um 20.00 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig beschlossen, dass der Gemeindevorstand mit zwei (2) weiteren stimmberechtigten Mitgliedern besetzt wird.

2) Der Gemeinderat hat 1-stimmig beschlossen, für die zwei weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes Ersatzmitglieder zu wählen.

3) Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreter und zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern, somit aus insgesamt vier (4) Mitgliedern. Die Ermittlung, wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen, ergab folgendes Ergebnis: 3 Stellen für die Gemeinderatspartei „Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter und 1 Stelle für die Liste „Zukunft Steinberg“

4) Gemäß § 78 Abs. 1 TGWO 1994 hat der Bürgermeister vor der Abwicklung der Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters die Gemeinderatsmitglieder Lydia Auer und Miriam Moser als Wahlhelfer bestellt.

Da von der Wählergruppe Liste „Zukunft Steinberg“ für die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters kein schriftlicher Kandidatenvorschlag vorlag, unterbrach Bürgermeister Helmut Margreiter die Sitzung um 20:15 Uhr und gab somit der Wählergruppe Liste „Zukunft Steinberg“ die Gelegenheit, für die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters einen Kandidaten schriftlich namhaft zu machen. Nach einer Sitzungsunterbrechung von rund 10 Minuten wurde um 20:25 Uhr die Sitzung fortgeführt.

Für die Wahl zum Bürgermeister-Stellvertreter wurden zwei Kandidaten schriftlich namhaft gemacht:

Leonhard Hintner (Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter)

Andreas Moser (Liste „Zukunft Steinberg“)

Jeder Vorschlag wurde von der Mehrheit aller Mitglieder der jeweiligen Gemeinderatsparteien unterschrieben.

Ergebnis des 1. Wahlganges: 11 abgegebene Stimmzettel, davon 11 gültige Stimmen

Leonhard Hintner: 6 Stimmen

Andreas Moser: 5 Stimmen

Als Bürgermeister-Stellvertreter wurde somit Leonhard Hintner mit 6 von 11 gültigen Stimmen vom Gemeinderat gewählt.

5) Als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Gemeindevorstandes wurde von der Liste „Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter“ Markus Thumer und von der Liste „Zukunft Steinberg“ Stefan Huber namhaft gemacht. Die Namhaftmachung wurde von der Mehrheit aller Mitglieder der jeweiligen Gemeinderatsparteien unterschrieben.

6) Als Ersatzmitglieder für die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes wurden von der Liste „Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter“ Thomas Auer für Markus Thumer und von der Liste „Zukunft Steinberg“ Andreas Moser für Stefan Huber namhaft gemacht. Die Namhaftmachung wurde von der Mehrheit aller Mitglieder der jeweiligen Gemeinderatspartei unterschrieben.

7) Gemäß § 28 Abs. 1 TGO 2001 leisteten alle Gemeinderatsmitglieder das Amtsgelöbnis vor dem Gemeinderat ab.

8) Der Gemeinderat hat 1-stimmig beschlossen, gemäß § 109 Abs. 1 TGO einen Überprüfungsausschuss zu bestellen. Der Überprüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern. Nach der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien entfallen auf die Gemeinderatspartei „Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter 2 Mitglieder und auf die Gemeinderatspartei Liste „Zukunft Steinberg“ 1 Mitglied:

Folgende Mitglieder für den Überprüfungsausschuss wurden von den Gemeinderatsparteien namhaft gemacht:

Franz Meßner (Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter)

Lydia Auer (Für Steinberg – Bürgermeister Helmut Margreiter)

Andreas Moser (Liste „Zukunft Steinberg“)

Die Namhaftmachung wurde von der Mehrheit aller Mitglieder der jeweiligen Gemeinderatsparteien unterschrieben.

Die Sitzung wurde um 20.45 Uhr geschlossen!

Gemäß § 80 Abs. 2 TGWO 1994 kann jedes Gemeinderatsmitglied die Namhaftmachung bzw. Wahlen nach den §§ 78 und 79 innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz anfechten. Die Anfechtung ist zu begründen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 15.03.2016 – 30.03.2016 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 15.03.2016 

Abgenommen am: 30.03.2016

Der Bürgermeister:

Helmut Margreiter