Loipengerät mit Mann

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt120,00 € pro Stunde

Der Einsatz von Gemeindefahrzeugen, Maschinen und Geräten im Privatbereich ist 

  • nur für Kleinstarbeiten,
  • nur bei Bedienung durch einen Gemeindearbeiter,
  • während der normalen Arbeitszeiten (Mo. – Fr. in der Zeit von 8:00 – 17:00 Uhr) und
  • bei freier Zeitkapazität

möglich. Der Verleih von Gemeindefahrzeugen, Maschinen und Geräten ohne Gemeindearbeiter ist nicht möglich.