§ 1 Festlegung der Abgabenhöhe
Die Gemeinde Steinberg am Rofan legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet
fest.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 11.12.2019 außer Kraft.