Erschließungskostenbeitrag

Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz

Der Erschließungsbeitrag wird für Neu- bzw. Umbauten erhoben und errechnet sich aus dem vom Gemeinderat festgesetzten Erschließungsbeitragssatz (ab 01.01.2011 bis auf weiteres: 4,00 % = € 3,0232) und dem vom Land verordneten Erschließungskostenfaktor (derzeit € 75,58).

Für die Berechnung gilt:

Fläche des Bauplatzes x 150 % des Erschließungsbeitragssatzes (bei Umbauten anteilige Berechnung)

Summe der Baumasse x 70 % des Erschließungsbeitragssatzes

Die Steuerpflicht entsteht mit Rechtskraft der Baubewilligung, die Vorschreibung erfolgt nach Baubeginn.

 

Steuer

4,00 % des Erschließungskostenfaktors € 75,58, somit

  • € 4,54 je m² Bauplatz
  • € 2,12 je m³ Baumasse