Erhöhung Freizeitwohnsitzabgabe

Lt. Verordnung der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 11.12.2023 wurde die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet mit Gültigkeit ab 1.1.2024 wie folgt festgelegt:


a) bis 30 m2 Nutzfläche mit € 205,75 (bisher: € 191,--)

b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit € 411,50 (bisher: € 382,--)

c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit € 598,50 (bisher: € 556,50)

d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit € 853,-- (bisher: € 797,--)

e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit € 1.191,50 (bisher: € 1.116,50)

f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit € 1.534,50 (bisher: € 1.436,--)

g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit € 1.868,50 (bisher: €  1.752,--)


Bei der Freizeitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Selbsterklärungsabgabe. Wir ersuchen um pünktliche Entrichtung der Abgabe bis spätestens 30.4. jeden Jahres an die Gemeinde. Vielen herzlichen Dank!

22.03.2024